Kamp-Lintfort: Die Stadt erklärt ihre Strategie für den Hebesatz der Grundsteuer

Index

Kamp-Lintfort: Die Stadt erklärt ihre Strategie für den Hebesatz der Grundsteuer

Die Stadtverwaltung von Kamp-Lintfort hat kürzlich ihre Strategie für die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer vorgestellt. Diese Ankündigung hat großes Interesse in der Bevölkerung geweckt, da die Grundsteuer einen wichtigen Teil der städtischen Einnahmen darstellt. Die Stadtverwaltung will mit dieser Strategie sicherstellen, dass die städtischen Finanzen langfristig gesichert sind und die Infrastruktur und die öffentlichen Dienstleistungen weiter verbessert werden können. In den kommenden Wochen und Monaten werden die Details der Strategie bekannt gegeben und mit den Bürgern und der Lokalpolitik diskutiert. Wir werden über den Fortgang dieser wichtigen Entscheidung berichten.

KampLintfort entwickelt Strategie für Hebesatz der Grundsteuer

Die Stadtverwaltung von Kamp-Lintfort hat eine Strategie entwickelt, um den Hebesatz für die Grundsteuer ab 2025 zu erhöhen. Der Kämmerer Martin Notthoff hat dem Stadtrat vorgeschlagen, bis zur Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2025 eine Hebesatzsatzung zu erarbeiten und vorzulegen, die eine örtliche Differenzierung beinhaltet.

Stadtrat beschließt Hebesatzsatzung mit örtlicher Differenzierung

Stadtrat beschließt Hebesatzsatzung mit örtlicher Differenzierung

Der Stadtrat von Kamp-Lintfort hat am Dienstag beschlossen, eine Hebesatzsatzung zu erarbeiten, die eine örtliche Differenzierung zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken vorsieht. Dies soll zu einer gerechteren Lastenverteilung zwischen Wohnen und Gewerbe führen.

Das nordrhein-westfälische Landtag hatte im Juli ein Gesetz verabschiedet, das es den Kommunen ermöglicht, unterschiedliche Hebesätze innerhalb der Grundsteuer B festzulegen, um auf örtlicher Ebene über die Nivellierung der Wertverschiebung entscheiden zu können.

Die Stadtverwaltung hat errechnet, dass die differenzierten Hebesätze nach Wohnen bei 783 Prozent und für Nichtwohnen bei 1236 Prozent liegen würden. Eine Übernahme des einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B in Höhe von 912 Prozent kommt nicht in Betracht, da dies zu einer unzumutbaren Mehrbelastung der Wohngrundstücke führen würde.

Die Kämmerei hat auch mit den vom Land vorgeschlagenen differenzierten Hebesätzen gerechnet. Ergebnis: Auch sie wären mit einer Mehrbelastung der Wohngrundstücke verbunden. Deshalb will man eine eigene Hebesatzsatzung vorlegen.

Kritik kommt im Vorfeld der Ratssitzung von der FDP-Fraktion. Der Fraktionsvorsitzende Stephan Heuser erinnert daran, dass seine Fraktion bereits im Juni 2022 einen Resolutionsentwurf in den Stadtrat eingebracht habe, mit der Vorgabe, dass sich der Bürgermeister bei der Landesregierung für ein faires, transparentes und bürokratiearmes Grundsteuermodell einsetzt.

Die FDP kritisiert die Stadt, dass sie unter hohem Zeitdruck eine örtliche Differenzierung vornehmen will. Die FDP sieht dies als problematisch an, da ein auf zwei Kategorien vereinfachtes Hebesatzsplitting wie in Kamp-Lintfort vorgesehen, dafür sorgt, dass Belastungsverschiebungen entweder gar nicht beseitigt, sondern noch verstärkt werden.

Die FDP begründet dies unter anderem mit den verschiedenen Gebäudearten. Wir haben erhebliche Zweifel zum Beispiel an der Rechtssicherheit des Splittings zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken, betont Heuser und erklärt weiter: Unter anderem steht zu erwarten, dass die Gerichte den 25-prozentigen Grundsteuerrabatt für genossenschaftliche Mieter für nicht zulässig halten werden.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up