Jetzt Beantragung der Lohnsteuer-Freibeträge 2025 eröffnet

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Jetzt Beantragung der Lohnsteuer-Freibeträge 2025 eröffnet

Die Beantragung der Lohnsteuer-Freibeträge 2025 ist nun offiziell eröffnet. Ab sofort können Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre Anträge für die Lohnsteuer-Freibeträge des kommenden Jahres stellen. Dieser wichtige Schritt ermöglicht es, die Lohnsteuerlast zu reduzieren und die Nettolöhne zu erhöhen. Durch die rechtzeitige Beantragung können Arbeitnehmer sicherstellen, dass sie alle möglichen Freibeträge erhalten, um ihre Steuerlast zu minimieren. Wir empfehlen, die Anträge so schnell wie möglich zu stellen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen und die Anträge ordnungsgemäß bearbeitet werden können.

LohnsteuerFreibeträge: Beantragung für 2025 und 2026 eröffnet

Wer bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen kann, hat die Möglichkeit, eine Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt zu beantragen. Der Vorteil: Bereits der monatliche Steuerabzug durch den Arbeitgeber wird geringer, und das bedeutet mehr Geld im Portemonnaie.

Zu den abziehbaren Ausgaben zählen beispielsweise Werbungskosten, sofern sie die Pauschale von 1230 Euro übersteigen, sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Diese Ausgaben senken die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber einbehält, sodass am Monatsende mehr vom Bruttoeinkommen übrigbleibt.

Ab sofort können die Lohnsteuerfreibeträge für die Kalenderjahre 2025 und 2026 beim Finanzamt beantragt werden. „Durch die Lohnsteuer-Ermäßigung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer früher über ihr Geld verfügen. Somit müssen sie nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um eine Erstattung mit der Steuererklärung zu beantragen“, sagt Jürgen West, Leiter des Finanzamts Hilden, das auch für Langenfeld und Monheim zuständig ist.

„Dadurch, dass der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen. Allerdings fällt in diesem Fall auch die spätere Erstattung im Rahmen der Steuerklärung entsprechend geringer aus, weil die Kosten bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden.“

Mehr Geld im Portemonnaie: LohnsteuerErmäßigung für Werbungskosten und mehr beantragen

Mehr Geld im Portemonnaie: LohnsteuerErmäßigung für Werbungskosten und mehr beantragen

Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann einfach, papierlos und komplett elektronisch über „Elster“ an das Finanzamt Hilden gesendet werden – keine Briefmarke und kein Drucker sind erforderlich. Anträge, die bis zum 31. Januar 2025 eingehen, werden sogar rückwirkend ab Jahresbeginn berücksichtigt.

Bei späteren Anträgen greift die Ermäßigung erst ab dem Folgemonat. Mit einem Antrag können Freibeträge gleich für zwei Jahre beantragt werden. Es ist aber auch möglich, nur für ein Jahr Freibeträge zu beantragen oder bestehende Freibeträge später anzupassen.

Auf Antrag werden im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Neben der Steuerklasse werden der Kinderfreibetrag sowie die Religionszugehörigkeit für die Berechnung der Lohnsteuer dem Arbeitgeber als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum Abruf bereitgestellt.

Weitere Informationen zum Lohnsteuerabzug sind auch unter www.finanzamt.nrw.de jederzeit nachlesbar. Übrigens: Für das laufende Jahr kann der Ermäßigungsantrag noch bis spätestens zum 30. November 2024 gestellt werden.

Stefan Lehmann

Ich bin Stefan, ein Journalist von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Ich liefere die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität und decke eine Vielzahl von Themen ab. Meine Artikel sind gut recherchiert und informieren die Leser über wichtige Ereignisse in der Welt. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Streben nach Wahrheit spiegeln sich in meiner Arbeit wider, während ich stets daran arbeite, die Leser bestmöglich zu informieren.

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