Ich korrigiere den Titel zu: 'Start-up Dermanostic: Online-Doktor-App konkurriert mit Start-Up'.

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Ich korrigiere den Titel zu: 'Start-up Dermanostic: Online-Doktor-App konkurriert mit Start-Up'

In der Welt der Gesundheitsversorgung tut sich etwas Neues auf. Die Start-up Dermanostic hat eine innovative Online-Doktor-App entwickelt, die das Potenzial hat, den Markt für Fernbehandlungen zu revolutionieren. Mit dieser Anwendung können Patienten von überall aus ärztliche Konsultationen in Echtzeit erhalten. Doch das ist nicht alles: Dermanostic tritt damit in direkte Konkurrenz zu etablierten Start-Ups im Bereich der Telemedizin. Wir werfen einen Blick auf die Funktionen und Möglichkeiten dieser Anwendung und fragen uns, ob sie tatsächlich den Ansprüchen der Patienten gerecht wird.

Rechtsstreit zwischen Dermanostic und Online Doctor: Zertifizierung im Fokus

Alice Martin hatte sich die letzten Tage vor der Geburt ihres ersten Kindes sicherlich anders vorgestellt. Zumindest ruhiger. Nun steckt die Dermanostic-Gründerin mit ihrer ebenfalls schwangeren Geschäftspartnerin Estefanía Lang mitten in einem Rechtsstreit mit dem Hamburger Konkurrenten Online Doctor.

Dermanostic: Gründerin Alice Martin über Rechtsstreit mit Online Doctor

Dermanostic: Gründerin Alice Martin über Rechtsstreit mit Online Doctor

Denn der hat die Dermanostic-App, mit der Patienten ihre Hautprobleme schildern, fotografieren und anhand der Bilder eine Diagnose erhalten können, gerichtlich verbieten lassen. Trotzdem ist sie weiterhin online, nachdem die Gründerinnen einige Änderungen vorgenommen haben – unter anderem hat die App nun eine andere Zweckbestimmung.

Die Hautärztinnen Martin und Lang gründeten Dermanostic 2019 gemeinsam mit ihren Ehemännern Ole und Patrick. Sie wollen damit das Gesundheitssystem entlasten und Patienten einen Gang zum Dermatologen ersparen.

Die drei Gründer von Online Doctor, Paul Scheidegger, Tobias Wolf und Philipp Wustrow, sind 2016 mit einem ähnlichen Ziel gestartet, im ersten Pandemiejahr 2020 haben sie sich in Hamburg niedergelassen.

Die Geschäftsidee der beiden jungen Unternehmen ist quasi identisch: Beide bieten eine App an, mit der man seine Hautleiden per Anamnesebogen und Handyfotos diagnostizieren lassen kann, beide haben Hautärzte im Gründerteam und arbeiten mit Dermatologen von außerhalb zusammen.

StartUp Dermanostic: App weiter online, trotz einstweiliger Verfügung

StartUp Dermanostic: App weiter online, trotz einstweiliger Verfügung

Online Doctor beklagte, dass die Dermanostic-App nicht ausreichend für ihren Zweck zertifiziert sei – und das Gericht gab ihm recht. Sie ist als Medizinprodukt der Klasse I zugelassen, müsste aber für ihre Zwecke mindestens die Zertifizierung für die Risikoklasse IIa tragen, weil Patienten mit der App möglicherweise höheren Gefahren ausgesetzt seien als wenn sie sich in einer herkömmlichen Arztpraxis behandeln lassen würden.

Interessanterweise ist Online Doctor selbst bislang nur in Klasse I zugelassen, beruft sich aber auf eine Übergangsregelung und durchläuft laut eigenen Angaben gerade die Zertifizierung zur Risikoklasse IIa.

Dies dauert aber einige Jahre, ist mit hohen Kosten verbunden – und man braucht einen externen Prüfer.

Die Übergangsregelung, von der Online Doctor profitiert, erklärt sich folgendermaßen: Die Europäische Medizinprodukte-Verordnung trat 2021 in Kraft – im Jahr, nachdem Online Doctor seine App als Medizinprodukt Klasse I zugelassen hatte.

Das heißt, den Gründern wird Zeit eingeräumt, sich für die höhere Klasse zu zertifizieren. Die Gründer von Dermanostic meldeten ihr Konkurrenz-Produkt allerdings erst 2023 an – für sie gilt die Übergangsregelung deshalb nicht.

Und wie geht es nun weiter? Das kommt ganz darauf an, wen man fragt. „Wir sind weiterhin als Medizinprodukt zertifiziert, aber für eine andere Zweckbestimmung“, sagte Alice Martin unserer Redaktion.

Neuerdings stehe auf der Internetseite von Dermanostic, dass man „der Verbesserung des Patientenmanagements“ diene. „Auch die App haben wir leicht angepasst. Jetzt bekommen alle Nutzer bei dem Fragebogen zur Diagnose die gleichen Fragen gestellt“, so Martin.

Zum Beispiel würden auch fünf Monate alte Babys zu Geschlechtskrankheiten gefragt – das sei vorher individueller zugeschnitten gewesen. Das Update habe man schon im Mai nach der mündlichen Verhandlung auf den Weg gebracht.

Den wahren Hintergrund des Rechtsstreits sieht sie in der laufenden Ausschreibung der Techniker Krankenkasse (TK), die nach einer passenden App sucht, damit ihre Kunden ihren Hautcheck auch online machen können.

Sowohl Dermanostic als auch Online Doctor hatten sich beworben. Die Voraussetzung, um den Zuschlag zu bekommen: Die entsprechende Anwendung muss als Medizinprodukt zugelassen sein.

„Diese Zertifizierung will uns Online Doctor mit der Klage wegnehmen, damit das Unternehmen den Zuschlag bekommt“, vermutet Martin. Wegen des Rechtsstreits liege die Ausschreibung aktuell auf Eis.

Für Dermanostic würde es sich definitiv lohnen, zu gewinnen: Die TK ist die größte Krankenversicherung Deutschlands und bislang müssen deren Kunden selbst für Dermanostic aufkommen.

„Es wäre schön, wenn sich das ändert, aber auf unser Geschäftsmodell hat das keinen Einfluss“, so Martin.

Online Doctor stellt seine Sicht dagegen umso klarer da: „Dermanostic ist auf Basis des Urteils ab sofort verpflichtet, sein Produkt vom Markt zu nehmen. Das Urteil ist diesbezüglich klar und unmissverständlich formuliert, was auch jeder Jurist bestätigen wird“, heißt es von einer Sprecherin.

Das OLG kritisiere entsprechend nicht die Formulierung der Zweckbestimmung von Dermanostic, sondern spreche ein klares Verbot der Software aus.

„Eine willkürliche Anpassung der Zweckbestimmung ist im Kontext des Urteils nicht von Relevanz. Dermanostic hat seine Zweckbestimmung bereits vor dem Urteil mehrfach abgeändert“, so die Sprecherin.

Wie der Rechtsstreit ausgehen wird, ist derweil ungewiss. Dermanostic könnte noch ins Hauptsacheverfahren gehen, da die Entscheidung des OLG Hamburg auf einstweiligem Rechtsschutz verfügt.

Birgit Schäfer

Als Redakteurin und Chefredakteurin mit langjähriger Erfahrung bei Uslar Hier, der Nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Leidenschaft, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit einem scharfen journalistischen Blick und einem tiefen Verständnis für aktuelle Themen, bin ich stets bestrebt, qualitativ hochwertige Inhalte zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Meine Arbeit bei Uslar Hier spiegelt meine Engagement für unvoreingenommene Berichterstattung und meine Liebe zur Sprache wider.

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