Heiligenhaus: Anmeldungen für Lernanfänger starten
Die Stadt Heiligenhaus bietet ab sofort die Möglichkeit, sich für den kommenden Lernjahrgang anzumelden. Dies gilt insbesondere für Lernanfänger, die im nächsten Jahr ihre schulische Laufbahn beginnen werden. Die Anmeldungen für die Grundschulen und Förderschulen in Heiligenhaus können ab sofort online oder persönlich bei den jeweiligen Schulen erfolgen. Wir bitten um eine rechtzeitige Anmeldung, um sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler einen Platz in ihrer Wunschschule erhalten. Weitere Informationen zu den Anmeldungen und den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website der Stadt Heiligenhaus oder direkt bei den Schulen.
Heiligenhaus: Anmeldungen für Lernanfänger starten - Zeit drängt!
Kaum sind die neuen i-Dötzchen nach den Sommerferien eingeschult, gibt die Stadt Heiligenhaus schon einmal den Fahrplan für die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder an den Grundschulen für das Schuljahr 2025/2026 bekannt.
Bis spätestens 11. Oktober dieses Jahres muss der den Eltern zugesandte Anmeldebogen mit einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei der gewünschten Grundschule vorliegen.
Die Unterlagen können auf dem Postweg der Schule zugeschickt oder bis zu diesem Termin in den Briefkasten der Schule eingeworfen werden. Sollten die Unterlagen persönlich während der Öffnungszeiten im Schulsekretariat abgegeben werden, ersetzt das nicht den Vorstellungstermin. Ebenso kann bei der Abgabe keine persönliche, individuelle Beratung erfolgen.
Das Kind muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Schule vorgestellt werden.
Info-Untersuchungsergebnis erfolgt schriftlich
Das Kreisgesundheitsamt stellt bei der Schuleingangsuntersuchung fest, was das Einschulungskind schon alles kann oder ob noch eine Unterstützung nötig ist. So können rechtzeitig vor der Einschulung noch geeignete Fördermaßnahmen und Hilfen besprochen werden.
Die zuständige Schule und die Eltern erhalten eine schriftliche Stellungnahme über das Ergebnis der Untersuchung.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Eltern von der Schule eine Einladung zu einem Vorstellungstermin oder die Benachrichtigung, dass eine Aufnahme an der gewünschten Schule nicht möglich ist.
Erst bei einem Vorstellungstermin ist das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde im Original vorzulegen. Die Vorlage einer Kopie der Bildungsdokumentation aus dem Kindergarten wäre wünschenswert.
Zu dem Vorstellungstermin sollen die Eltern ihr Kind mitbringen, da die Schulleiterin es gerne persönlich kennen lernen möchte, um unter anderem im Bedarfsfall eine Sprachförderung veranlassen zu können.
Wahlmöglichkeiten für Eltern
Grundsätzlich ist es den Eltern freigestellt, an welcher Gemeinschaftsgrundschule oder Konfessionsschule sie ihr Kind anmelden.
Allerdings besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Aufnahme lediglich in der der Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart.
Dieser Anspruch bezieht sich auf die Wohnsitzgemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten der Schulen.
Über die jeweils nächstgelegene Schule wurden die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder bereits informiert.
Schulpflichtige Kinder sind alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Kinder, die nach diesem Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden („Kann-Kinder“), können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).
Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des amtsärztlichen Gutachtens.
Eine Gleichbehandlung von Kann-Kindern mit schulpflichtigen Kindern im Aufnahmeverfahren kann nur gewährleistet werden, wenn sie spätestens bis zum Stichtag 15. November 2024 angemeldet werden.
Kinder, die bereits schulpflichtig sind, aber bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, sind erneut anzumelden.
Die Schulpflicht besteht auch für ausländische Kinder und für Kinder von Asylbewerbern.
Die Erziehungsberechtigten körperlich und/oder geistig behinderter Kinder sind ebenfalls verpflichtet, ihre schulpflichtig werdenden Kinder in der Grundschule anzumelden.
Vor der Einschulung findet für die schulpflichtig werdenden Kinder eine amtsärztliche Untersuchung statt.
Über den Termin wird das Gesundheitsamt die Eltern rechtzeitig informieren.
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