- Haschisch: Ab heute können Sozialclubs eröffnen - Aber wie geht das?
- Cannabis-Clubs starten am Juli - Was müssen Anbauvereine beachten?
- Land übernimmt Kontrolle der Cannabis-Clubs - Wie funktioniert das?
- Cannabis-Anbau in Deutschland - Was sind die Regeln und Auflagen?
- Vereine bereiten sich auf den Start vor - Wie geht das Antragsverfahren?
Haschisch: Ab heute können Sozialclubs eröffnen - Aber wie geht das?
Ein wichtiger Schritt in Richtung Liberalisierung der Drogenpolitik: ab heute können Sozialclubs für den Konsum von Cannabis eröffnet werden. Damit setzt Deutschland einen Meilenstein in der Geschichte der Drogenpolitik. Doch wie funktioniert es genau? Wie werden diese Clubs überwacht und reguliert? Und was bedeutet dies für die Gesellschaft insgesamt? In diesem Artikel werden wir diese Fragen beleuchten und einen Blick auf die Zukunft der Drogenpolitik werfen.
Cannabis-Clubs starten am Juli - Was müssen Anbauvereine beachten?
Seit drei Monaten ist Kiffen in Deutschland für Volljährige legal - mit zahlreichen Beschränkungen und Vorgaben, die auch den Cannabis-Anbau in einer privaten Wohnung ermöglichen. Aber nur begrenzt auf je drei Pflanzen. Von Montag an können jetzt auch Vereine an den Start gehen, die gemeinsam größere Mengen produzieren wollen.
Land übernimmt Kontrolle der Cannabis-Clubs - Wie funktioniert das?
Für die Anbauvereine gelten Auflagen, und Interessierte müssen erst einmal Behördenanträge und einige andere Vorbereitungen angehen. Bis zum Pflanzen, Ernten und den ersten Joints dürfte es noch mehrere Wochen dauern. Das umstrittene Gesetz, das Besitz und Anbau der Droge für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt, gilt inzwischen seit dem 1. April.
Cannabis-Anbau in Deutschland - Was sind die Regeln und Auflagen?
Die Mitglieder müssen mindestens sechs Monate in Deutschland wohnen, und für Mitgliedschaften muss eine Mindestzeit von drei Monaten gelten. Das soll laut Ministerium Drogentourismus vermeiden. Die Vorstandsmitglieder dürfen nicht wegen Drogendelikten vorbestraft sein. Das Anbau-Areal darf kein Wohngebäude sein und keine auffälligen Schilder haben.
Werbung ist tabu, auch Cannabis-Konsum vor Ort und 100 Meter um den Eingang herum. Zu Schulen, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen müssen es mindestens 200 Meter Abstand sein.
Vereine bereiten sich auf den Start vor - Wie geht das Antragsverfahren?
Loslegen können Anbauvereine nun damit, eine amtliche Erlaubnis zu beantragen. Angeben müssen sie unter anderem die Mitgliederzahl, Standort und Größe der Anbauflächen, voraussichtliche Cannabis-Jahresmengen, Sicherungsmaßnahmen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Die Erlaubnis gilt dann befristet für sieben Jahre, nach fünf Jahren kann sie verlängert werden.
Zu rechnen ist bei den Anträgen mit drei Monaten Bearbeitungszeit, wie es aus mehreren Ländern hieß. Die Mengen sind begrenzt. Pro Tag sind es höchstens 25 Gramm je Mitglied und im Monat höchstens 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung.
Auch anbauen dürfen die Vereine nicht einfach so viel, wie sie wollen. Die Erlaubnis gilt für feste Jahresmengen, die sich am Eigenbedarf der Mitglieder orientieren. Mehr muss vernichtet werden. Nur Mitglieder dürfen Pflanzen anbauen, gießen, düngen, beschneiden - keine bezahlten Beschäftigten.
Um Cannabis zu bekommen, muss man es persönlich vor Ort entgegennehmen, den Mitgliedsausweis und einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen. Erlaubt ist nur Cannabis in Reinform: als getrocknete Blüten und blütennahe Blätter (Marihuana) oder abgesondertes Harz (Haschisch).
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