Hamburgo: Nach Tod eines 17-Jährigen - Bewährungsstrafe für Anästhesisten

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Hamburgo: Nach Tod eines 17-Jährigen - Bewährungsstrafe für Anästhesisten

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das Hamburger Landgericht einen Anästhesisten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mediziner war im Zusammenhang mit dem Tod eines 17-Jährigen angeklagt, der während einer Operation in einem Hamburger Krankenhaus starb. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Haftstrafe von mehreren Jahren plädiert, jedoch sah das Gericht keine schweren Schuld vor und verhängte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Entscheidung hat für Empörung in der Bevölkerung gesorgt und Fragen nach der Sicherheit in Hamburger Krankenhäusern aufgeworfen.

Hamburger Gericht verurteilt Narkosearzt zu einer Freiheitsstrafe

Ein 18-jähriger Junge mit kaputten Zähnen litt unter furchtbaren Schmerzen, aber seine panische Angst vor Zahnärzten hielt ihn seit Jahren davon ab, einen zu besuchen. Schließlich sah die Familie nur noch einen Ausweg: Eine Behandlung unter Vollnarkose in einer Praxis in Hamburg-Altona.

Doch es kam zu Komplikationen, und der 18-Jährige starb. Acht Jahre später müssen sich vor dem Landgericht zwei Ärzte verantworten. Nun haben die Richter ein Urteil gefällt.

Urteil im Fall des 18-jährigen Patienten: Narkosearzt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt

Urteil im Fall des 18-jährigen Patienten: Narkosearzt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt

Der Narkosearzt ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Die ebenfalls angeklagte Zahnärztin wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Der Fall macht einen sehr betroffen“, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann. Der junge Mann habe ständig starke Schmerzmittel eingenommen. Nur mit Mühe habe seine Mutter ihn überreden können, die Praxis der Angeklagten aufzusuchen.

Die Zahnärztin und der von ihr hinzugezogene Narkosearzt hätten dem 18-Jährigen helfen wollen, betonte Steinmann. Ein Sachverständiger vor Gericht habe angesichts der Länge der Narkose bei dem gesunden, jungen Mann gesagt: „Man kann das machen, aber man muss aufmerksam sein.“

Doch nach Überzeugung des Gerichts hatte der heute 67 Jahre alte Anästhesist nicht alle notwendigen Geräte, wie etwa EKG-Monitoring, für eine solch lange Behandlung dabei. „Er fühlt sich diesen Hilfsmitteln überlegen“, sagte Steinmann. Der Mediziner habe gedacht, er brauche diese aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung nicht.

Zahnärztin trifft keine Schuld

Zahnärztin trifft keine Schuld

Die Richter kritisierten zudem, dass der Arzt angesichts der Länge der Behandlung kein geschultes Assistenzpersonal mitgebracht hatte. Der Angeklagte habe den Patienten und seine Mutter nicht darüber aufgeklärt, dass seine Ausstattung vom Standard abweiche, betonte Steinmann.

Die Zahnärztin treffe keine Schuld. Die 46-Jährige habe darauf vertrauen dürfen, dass der ihr als erfahrener Kollege bekannte Narkosearzt die richtige Ausstattung mitbringe.

Der junge Patient war bereits Vater einer damals zweijährigen Tochter, die wie die Mutter des 18-Jährigen in dem Prozess Nebenklägerin war. Das Gericht bewertete positiv für den Angeklagten, dass er sich zu einer „großzügigen Entschädigungszahlung“ an das Kind verpflichtet habe.

Steinmann verteidigte in der Urteilsbegründung, dass das Ermittlungsverfahren so lange gedauert hatte. Es sei ein hochkomplexer Sachverhalt. Die Bearbeitung sei nur mit einer Vielzahl von medizinischen Gutachten möglich gewesen.

Angeklagte bedauern Tod des Teenagers

Zum Prozessauftakt am 4. April hatten die Ärzte den Tod des Patienten sehr bedauert. Der Anästhesist hatte Fehler eingeräumt. Die Zahnärztin meinte, ihre Sorgfaltspflicht erfüllt zu haben. Ihre Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Die Anklage dagegen war überzeugt, die Zahnärztin habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht und forderte eine Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Anästhesisten wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung gefordert.

Die Verteidigung des Narkosearztes beantragte, ihren Mandanten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen.

Der Vorsitzende Richter wandte sich in seiner Urteilsbegründung an die Mutter des Toten. Ihre Aussage sei beeindruckend und uneingeschränkt glaubwürdig gewesen. „Sie sind nicht zerbrochen“, sagte Steinmann. „Sie haben dieses Schicksal angenommen und sich entschlossen weiterzuleben.“ Diese Fähigkeit habe nicht jeder.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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