Grefrath lehnt Abgrenzung zur Grundsteuer ab
In einer aktuellen Entscheidung hat die Gemeinde Grefrath entschieden, keine Abgrenzung zur Grundsteuer vorzunehmen. Dieser Beschluss folgt einer intensiven Debatte innerhalb des Gemeinderats, bei der die Vor- und Nachteile einer solchen Abgrenzung sorgfältig abgewogen wurden. Die Ablehnung dieser Maßnahme bedeutet, dass die Grundsteuer in Grefrath auch in Zukunft unverändert bleibt und die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde nicht mit erhöhten Steuern konfrontiert werden. Die Gemeindeverwaltung begründet ihre Entscheidung mit dem Ziel, die Lebensqualität in der Gemeinde zu erhalten und die Wirtschaftsentwicklung zu fördern.
Grefrath lehnt Abgrenzung zur Grundsteuer ab
Die Gemeinde Grefrath wird nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, ab dem kommenden Jahr differenzierende Hebesätze bei der Grundsteuer B einführen zu können. Das beschloss der Rat bei zwei Gegenstimmen aus den Reihen der FDP.
Keine Differenzierung von Hebesätzen: Monika von Söhnen (Grüne) schlug vor, mit dem Zusatz „zunächst“ eine gewisse Handlungsfreiheit zu bewahren: „Noch liegen keine Erfahrungswerte zu diesem Themenkomplex vor.“ So habe man nach einer fundierten Auswertung die Möglichkeit zur Nachjustierung.
Hugo Bellgardt (SPD) stimmte zu, tatsächlich fehlten noch Zahlen. Er nannte ein Beispiel: Wenn jemand 100 Euro weniger Grundsteuer zahle, müsste ein anderer 100 Euro mehr zahlen. Tatsächlich ist vorgesehen, dass die Gemeinde Grefrath in ihrer Gesamtheit so zu einer Aufkommensneutralität kommt.
Die Finanzverwaltung NRW teilte mit, dass in jedem Einzelfall die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze dazu führen können, dass jemand mehr, weniger oder in gleicher Höhe Grundsteuer zahle.
Keine Rechtssicherheit
Auch Manfred Wolfers jun. (CDU) betonte, dass eine Rechtssicherheit noch nicht gegeben sei. Grundsätzlich bleibe die Höhe der Hebesätze aber Bestandteil der Haushaltssatzung.
Michael Pfeiffer (FDP) erklärte, dass rechtliche Klagen mit negativen Auswirkungen für die Gemeinde durchaus möglich seien. Wichtig sei zudem, die Gleichbehandlung aller Steuerzahler bei der Grundsteuer einzuhalten.
Derzeit beträgt in Grefrath der Hebesatz für die Grundsteuer A 315 Prozent, für die Grundsteuer B 525 Prozent. Für die Berechnung der Grundsteuer nutzt das Land NRW ab 2025 das so genannte Bundesmodell.
Der Knackpunkt: Dadurch werden landesweit einige private Haushalte vergleichsweise stärker belastet als Eigentümer von Nichtwohngrundstücken. Das Land hat den Kommunen nun die Möglichkeit gegeben, die Hebesätze zur Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngebäude zu differenzieren.
Die Verantwortung für diese Differenzierung liege jedoch allein bei den Kommunen, teilte die Gemeinde mit.
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