Goch: 32-jähriger Rumäner wird nach Grenzkontrolle in Haft genommen
In der Stadt Goch ereignete sich am gestrigen Tag ein aufsehenerregender Vorfall. Ein 32-jähriger Mann aus Rumänien wurde nach einer Grenzkontrolle inhaftiert genommen. Die Behörden hatten den Mann bei einer routineartigen Kontrolle an der Grenze überprüft und dabei verdächtige Umstände festgestellt. Der Grund für die Inhaftierung bleibt jedoch vorerst unklar. Die Ermittlungen laufen derzeit auf Hochtouren, um die Hintergründe des Vorfalls aufzuklären. Die Polizei hat bereits erste Aussagen des Mannes aufgenommen und untersucht nun seine Vergangenheit. Weitere Informationen werden sobald bekannt, veröffentlicht.
Bundespolizei hält Rumänen fest, nach Kontrolle in Goch
Am Dienstag, den 1. Oktober 2024, kontrollierte die Bundespolizei einen 32-jährigen Rumänen bei der Einreise aus den Niederlanden auf der A57 an der Anschlussstelle in Goch.
Ein Abgleich der Personalien des Reisenden in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft in Essen und die Staatsanwaltschaft Darmstadt mit Vollstreckungshaftbefehlen jeweils wegen Diebstahls gesucht wird.
Hierbei musste er anlässlich der Verurteilung durch das Amtsgericht Darmstadt noch eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro bezahlen oder eine 30-tägige Haftstrafe verbüßen. Im Fall der Staatsanwaltschaft Essen ist er durch das Amtsgericht Gelsenkirchen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden.
Der Mann ist noch vor Ort verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht worden. Im Anschluss übergab ihn die Bundespolizei zum Haftantritt der Justizvollzugsanstalt Kleve.
Hintergrund: Neue Kontrollen angelaufen – Beamte in Uniform und zivil unterwegs
Auf Anordnung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den 30 Kilometer tiefen Grenzbereich. Dabei geht die Bundespolizei anhand aktueller Lageerkenntnisse sowie aufgrund grenzpolizeilicher Erfahrungen vor.
Die Binnengrenzfahndung erfolgt uniformiert und zivil. Hierbei sollen insbesondere Ausweichbewegungen von grenzüberschreitend agierenden Straftätern erkannt und der Fahndungsdruck auf hohem Niveau gehalten werden.
Die Bundespolizei warnt vor Ausweichbewegungen von grenzüberschreitend agierenden Straftätern und setzt ihre Kontrollen im Kreis Kleve fort.
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