Gericht in Detmold verwarf Klage einer Pflegekraft gegen Überarbeitung

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Gericht in Detmold verwarf Klage einer Pflegekraft gegen Überarbeitung

Das Landesarbeitsgericht in Detmold hat eine Klage einer Pflegekraft gegen ihre Überarbeitung abgewiesen. Die Pflegekraft hatte sich gegen ihre Überlastung gewendet und argumentiert, dass ihre Arbeitsbelastung zu hoch sei. Das Gericht sah jedoch keine Veranlassung, der Klage stattzugeben, da die Pflegeeinrichtung nachweislich alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen habe, um die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte zu verbessern. Die Entscheidung des Gerichts wirft Fragen zur Arbeitsplatzsicherheit und zur Versorgung von Pflegebedürftigen auf.

Arbeitsgericht Detmold weist Klage einer Pflegefachkraft ab

Arbeitsgericht Detmold weist Klage einer Pflegefachkraft ab

Das Arbeitsgericht Detmold hat die Klage einer Pflegefachkraft in Nordrhein-Westfalen gegen das Klinikum Lippe in Gänze abgewiesen. Dies teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage mit.

Der Wert des Streitgegenstandes wurde auf 10.500 Euro festgesetzt. Zum konkreten Streitgegenstand äußerte sich die Sprecherin allerdings zunächst nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich. Der WDR berichtete, dass aus Sicht der Klägerin wiederholte Beschwerden über Arbeitsbelastung und Personalmangel von der Klinikleitung nicht ernst genommen worden seien.

Die Krankenschwester fordere einen besseren Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Das Klinikum hatte die Klage als unzulässig und unbegründet eingestuft.

Nach dem Urteil hieß es auf Anfrage, mit der Klageabweisung in allen einzelnen Punkten sei die Rechtsauffassung des Klinikums bestätigt worden.

Anfänglich seien Überlastungsanzeigen der Klägerin thematisiert worden. Das Klageziel der Klägerin hat sich im Laufe des Verfahrens immer wieder geändert, Anträge wurden zurückgenommen, für erledigt erklärt, dann aber auch wieder erweitert, schilderte ein Sprecher.

Es sei schließlich nur noch um die Fragen gegangen, wie mit Pausen zu verfahren sei und ob die Arbeitgeberin im Namen der Klägerin verpflichtet werden könne, mit dem Betriebsrat erneut über Gefährdungsbeurteilungen zu verhandeln.

Das Klinikum begrüßte das Urteil und betonte, dass die Rechtsauffassung des Klinikums bestätigt worden sei.

Andreas Möller

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