Förderung aus der Otfried und Käthe Sußmann-Stiftung für Wachtendonk bewilligt

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Förderung aus der Otfried und Käthe Sußmann-Stiftung für Wachtendonk bewilligt

Wir freuen uns, bekanntzugeben, dass die Otfried und Käthe Sußmann-Stiftung eine Förderung für das Projekt in Wachtendonk bewilligt hat. Diese großzügige Unterstützung ermöglicht es uns, unsere Pläne und Ziele in der Gemeinde Wachtendonk umzusetzen und die dortigen Einrichtungen und Initiativen zu stärken. Die Otfried und Käthe Sußmann-Stiftung ist eine wichtige Institution, die sich für die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Kultur einsetzt. Wir fühlen uns geehrt, dass wir von dieser renommierten Stiftung unterstützt werden und bedanken uns herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Förderung für Wachtendonk: Otfried und Käthe Sußmann-Stiftung bewilligt neun Projekte

Die im vergangenen Jahr gegründete Otfried- und Käthe-Sußmann-Stiftung konnte erstmalig Fördergelder auszahlen. Der Vorstand der Sußmann-Stiftung bewilligte neun Förderanträge in Abstimmung mit der Treuhänderin.

Die Stiftung: Ein Testament mit Bedeutung

Die Stiftung: Ein Testament mit Bedeutung

In ihrem Testament verfügte Käthe Sußmann, dass ihr Sohn Klaus Sußmann einen Betrag von 100.000 Euro über mehrere Jahre verteilt in der Gemeinde Wachtendonk für soziale und/oder dem Gemeinwohl dienender Projekte verwenden soll. Diesem Wusch entsprach er mit der Gründung einer Stiftung und fand Unterstützung in der „Treuhänderschaft der Stiftung Niederrheinischer Bürger Moers“.

Die Förderungen: Neun Projekte profitieren

Die Förderungen, die aus der Stiftung bewilligt wurden, gehen an:

  • AWO Kita an der Nette
  • Bewegungskindergarten Gänseblümchen
  • Freie Realschule Niederrhein
  • Geschichtskreis Wankum
  • Jugendliturgiekreis Wachtendonk-Wankum
  • Kita Maria Goretti
  • Musikverein Lyra Wachtendonk
  • Naturbad Wachtendonk
  • St. Marien Kindergarten

Ausgeschüttet wurden Beträge zwischen 500 und 2500 Euro.

Aufruf an die Bevölkerung: Bewerben Sie sich um Förderung!

Peter Philipps, Vorsitzender im Stiftungsvorstand, freut sich, dass so vielen Antragsstellern eine finanzielle Unterstützung für ihre Projekte ermöglicht werden konnte. Gleichzeitig spricht er hiermit die Einladung an alle Wachtendonker und Wankumer Bürger aus, sich mit ihren Projekten um eine Förderung bei der Stiftung zu bewerben.

Voraussetzungen sind:

  • Der Empfänger muss berechtigt sein, Stiftungsgelder in Empfang zu nehmen
  • Über eine Freistellung vom Finanzamt für die Körperschaftssteuer verfügen

In der Regel sind dies gemeinnützige Vereine. Anträge und Anfragen zu den förderfähigen Maßnahmen können ab sofort per E-Mail an: [email protected] gestellt werden. Bei Bewilligung erfolgt eine Auszahlung im Sommer 2025.

Udo Müller

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