Ferien: Hausratversicherer sollte über Abwesenheit informiert sein

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Ferien: Hausratversicherer sollte über Abwesenheit informiert sein

Bevor Sie in den wohlverdienten Urlaub starten, sollten Sie nicht nur Ihr Haus, sondern auch Ihren Hausratversicherer über Ihre Abwesenheit informieren. Viele Menschen vergessen, ihre Versicherungsgesellschaft zu benachrichtigen, wenn sie für einen längeren Zeitraum ihr Haus verlassen. Doch dies kann zu unangenehmen Überraschungen führen, wenn es während der Abwesenheit zu Schäden oder Einbrüchen kommt. Denn in vielen Fällen müssen die Versicherer über die Abwesenheit informiert werden, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Wir erklären, warum dies so wichtig ist und wie Sie Ihren Hausratversicherer am besten informieren sollten.

FerienCheck: Vor der Abreise sicherstellen, dass der Hausratversicherer informiert ist

Vor der Abreise: Sicherheitsvorkehrungen treffen

Wer in den Urlaub fährt, sollte wissen, dass eine offensichtlich lange Zeit verwaiste Wohnung einladend für Einbrecher ist. Deshalb ist es ratsam, einige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, bevor man abreist. Dazu gehören:

  • Lichter mit einer Zeitschaltuhr versehen
  • Den Briefkasten leeren
  • Elektrische Rollläden auf- und zufahren lassen

Diese Maßnahmen können Einbrecher abschrecken und die Wohnung vor möglichen Einbrüchen schützen.

Hausratversicherung: Wichtiges zu beachten

Hausratversicherung: Wichtiges zu beachten

Wenn Sie verreisen, müssen Sie Ihren Hausratversicherer informieren, damit der Versicherungsschutz uneingeschränkt bleibt. Der Bund der Versicherten (BdV) weist darauf hin, dass Versicherte wesentliche Punkte beachten müssen, um im Ernstfall vor den finanziellen Folgen geschützt zu sein.

Inwieweit und ab welcher Abwesenheitsdauer Versicherte zur Meldung einer solchen sogenannten Gefahrerhöhung verpflichtet sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Wer sich unsicher ist, sollte besser direkt beim Versicherer nachfragen.

Gefahrerhöhung gilt übrigens regelmäßig auch der Ausfall der Alarmanlage oder ein am Haus montiertes Gerüst. Wer seiner möglichen Pflicht zur Meldung beim Versicherer nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass dieser im Schadenfall die Leistung kürzt oder ganz verweigert.

Was tun, wenn

Was tun, wenn's passiert ist?

Wer bei Rückkehr aus dem Urlaub einen Einbruchschaden bemerkt, sollte unverzüglich zunächst die Polizei und dann den Versicherer informieren. Denn ohne Bestätigung der Polizei ersetzt keine Hausratversicherung einen Einbruchschaden.

Das weitere Vorgehen sollten Betroffene mit ihrem Versicherer abstimmen, die Schadenstelle bis zu dessen Freigabe unbedingt unverändert lassen.

Um Polizei und Versicherer den Schaden beziffern und nachvollziehen zu können, was alles gestohlen wurde, ist zudem eine sogenannte Stehlgutliste zu erstellen. Wer seinen Besitz regelmäßig auf Fotos und Videos dokumentiert und Rechnungen aufbewahrt, tut sich damit im Ernstfall leichter.

Hausratversicherung im Ausland: Auch wenn Sie am Urlaubsort Opfer eines Einbruchdiebstahls werden, bietet die Hausratversicherung Schutz - etwa wenn Hab und Gut aus einem verschlossenen Hotelzimmer oder einer abgeschlossenen Ferienwohnung entwendet wird. Die Entschädigungsgrenzen und Ausschlüsse variieren dem GdV zufolge aber von Anbieter zu Anbieter.

Udo Müller

Als Experte und leidenschaftlicher Autor auf Uslar Hier, der nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen, bin ich Udo stets bemüht, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Meine Artikel sind fundiert recherchiert und bieten dem Leser einen umfassenden Überblick über aktuelle Geschehnisse. Meine Leidenschaft für den Journalismus spiegelt sich in jedem meiner Beiträge wider, und ich strebe danach, unseren Lesern stets relevante und informative Inhalte zu liefern. Mit Uslar Hier haben Sie einen verlässlichen Begleiter für die tägliche Nachrichtenberichterstattung.

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