Experte für Versicherungen aus Wermelskirchen gibt Tipps für den Herbst
Der Herbst ist da und mit ihm kommen neue Herausforderungen für Haus und Garten. Um Sie optimal auf die kommende Jahreszeit vorzubereiten, gibt der Versicherungsexperte aus Wermelskirchen, Herr Name, wertvolle Tipps für eine sichere und unbeschwerte Zeit. Von der Versicherung von Haus und Inhalt über die Risikovorsorge bei Sturm und Hagel bis hin zu praktischen Ratschlägen für die Gartenpflege - unser Experte gibt umfassende Einblicke in die Welt der Versicherungen und bietet Ihnen hilfreiche Anregungen für den Herbst.
Herbstgefahr für geparkte Autos: Expertentipp für Versicherung und Schadensregulierung
Der Herbst bringt nicht nur bunte Blätter und goldenes Sonnenlicht, sondern auch potenzielle Gefahren für geparkte Autos. Herabfallende Baumfrüchte wie Kastanien, Eicheln oder Äpfel können unliebsame Überraschungen in Form von Dellen und Kratzern auf dem Autoblech hinterlassen. Teure Reparaturen ganzer Autodächer sowie Motor- und Heckhauben sind die Folge.
Vollkasko-Versicherung ist die einzige Versicherung, die uneingeschränkt Eigenschäden reguliert, sagt Lothar Weber, Sprecher des Bezirks Bergisch Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Allerdings ist das mit einer Rabattrückstufung in der Schadenfreiheitsklasse verbunden. Dies erhöht dann die Vollkasko-Prämien, was langfristig doch teurer werden kann.
Wer lediglich eine Teilkasko-Versicherung hat, erhält eine Entschädigung nur, wenn beispielsweise ein Sturmereignis, definiert ab Windstärke Acht, die Kastanien, Eicheln etc. vom Baum gerissen hat. Weil hierbei aber keine Rückstufung erfolgt, schauen Versicherer bei diesen Schäden sehr genau hin, erläutert Lothar Weber: Auf jeden Fall sollte so gut wie möglich dokumentiert werden, dass die Schäden tatsächlich während des Sturmereignisses entstanden sind. Gelingt das nicht, kann das leicht zu einer Ablehnung der Versicherung führen.
Vorsicht bei dem herbstlichen Baumblüten: Tipps für Autofahrer bei Schäden durch fallende Früchte
Autofahrer seien daher in diesen Zeiten gut beraten, ihren Parkplatz gut auszuwählen und große Kastanien- oder Eichenbäume zu meiden. Wenn möglich, sollte das Auto in der Garage, unter einer Überdachung oder im Parkhaus abgestellt werden.
Gerichtsklagen sollten Autobesitzer absehen, meint der BVK-Sprecher des Bezirks Bergisch Land. Denn weder Immobilienbesitzer noch die Kommunen seien verpflichtet, vor fallenden Früchten zu warnen bzw. Schadenersatz zu leisten. Bisher bewerteten die Gerichte solche Schadensfälle zum ‚allgemeinen Lebensrisiko‘. Das heißt: Autofahrer müssen solche Ereignisse vorhersehen und tragen selbst die Verantwortung für ihren unbeschädigten Pkw, stellt Lothar Weber dar.
Schäden durch fallende Früchte wie Kastanien oder Eicheln gelten als allgemeines Lebensrisiko, was bedeutet: Weder Städte noch private Baumeigentümer sind verantwortlich, wenn beispielsweise Kastanien von einem Baum auf ein Fahrzeug fallen. Dies bestätigte unter anderem ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (9 U 219 / 08). Auch die Notwendigkeit von Warnschildern wurde durch ein Urteil des Landgerichts Aachen (4 O 350 / 02) ausgeschlossen. Fahrzeugbesitzer sollten sich bewusst sein, dass das Parken unter Kastanienbäumen auf eigenes Risiko geschieht.
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