„Ermittlungen gegen Ex-Lehrer von Hubert Aiwanger eingestellt“ – Ende der „Flugblatt-Affäre“?
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den ehemaligen Lehrer von Hubert Aiwanger, dem Vorsitzenden der Freien Wähler, eingestellt. Damit findet die sogenannte „Flugblatt-Affäre“, die seit Monaten für politische Wellen sorgte, ihr Ende. Der Ex-Lehrer war beschuldigt worden, einen wahlkampfbeeinflussenden Flyer in Umlauf gebracht zu haben. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bedeutet, dass die Vorwürfe gegen den ehemaligen Lehrer nicht aufrechterhalten werden konnten. Für Aiwanger und seine Partei ist dies ein wichtiger Sieg, da sie die Affäre als politische Verfolgung bezeichnet hatten.
Ermittlungen gegen Ex-Lehrer von Hubert Aiwanger eingestellt - Ende der Flugblatt-Affäre?
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat die Ermittlungen gegen einen ehemaligen Lehrer im Zuge der Flugblatt-Affäre um Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) eingestellt.
Ein Tatnachweis sei nicht zu führen, teilte die Anklagebehörde mit. Es existierten weder Zeugen noch sonstige Beweismittel, dass der Beschuldigte Informationen an die Süddeutsche Zeitung weitergegeben habe.
Staatsanwaltschaft gibt Ermittlungen gegen ehemaligen Lehrer auf - Keine Beweise für Informantentätigkeit
Die Flugblatt-Affäre war im vergangenen Sommer durch einen Bericht der Zeitung ins Rollen gebracht worden. Dabei ging es um ein antisemitisches und menschenverachtendes Flugblatt, das bei dem Freie-Wähler-Chef Aiwanger zu Schulzeiten gefunden worden war.
Aiwanger geriet in der Affäre massiv unter Druck. Sein Bruder gestand kurz danach, das Pamphlet geschrieben zu haben. Mehrere Medien berichteten damals, dass ein ehemaliger Lehrer das Flugblatt weitergegeben haben soll.
Bei der Staatsanwaltschaft gingen mehrere Strafanzeigen wegen der Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen ein. Der Beschuldigte machte vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch
Berichte in der Süddeutschen Zeitung wiesen darauf hin, dass es Kontakte zwischen dem Beschuldigten und Mitarbeitenden gegeben habe, hieß es von der Staatsanwaltschaft. „Welche Kommunikation im Detail erfolgte und ob hierbei privilegierte Informationen weitergegeben wurden, ist hingegen nicht nachweisbar.“
Die Zeitung habe aus Gründen des Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes keine Angaben gemacht. Der Beschuldigte habe die Aussage verweigert.
Es sei möglich, dass die Zeitung von dem Flugblatt aus einer Schülerarbeit erfahren habe, die dieses 1988/1989 reproduziert habe, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der ehemalige Lehrer gab nach deren Angaben außerdem an, Hubert Aiwanger und dessen Bruder nicht persönlich unterrichtet zu haben.
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