Erbschaftsteuereinnahmen in NRW steigen auf 1,9 Milliarden Euro
Die Erbschaftsteuereinnahmen in Nordrhein-Westfalen (NRW) haben im letzten Jahr einen neuen Rekordwert erreicht. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilte, sind die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer auf 1,9 Milliarden Euro gestiegen. Dies bedeutet einen Anstieg von etwa 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der starke Anstieg der Erbschaftsteuereinnahmen ist vor allem auf die positive Entwicklung an den Finanzmärkten und die damit einhergehende Steigerung der Vermögenswerte zurückzuführen. Die Landesregierung plant, die Mehrheit der Einnahmen für investive Maßnahmen und die Schuldenreduzierung zu verwenden.
Erbschaftsteuereinnahmen in NRW auf Rekordhoch: 1,9 Milliarden Euro
Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr Erbinnen und Erben rund 1,9 Milliarden Euro Erbschaftsteuer in Rechnung gestellt - 13,7 Prozent mehr als 2022. Die Bescheide gingen an rund 29.800 sogenannte Nachlassbegünstigte, wie das Statistische Landesamt in Düsseldorf berichtete.
Steuerlich erfasst wurden Vermögenswerte in Höhe von 14,3 Milliarden Euro
Nach Abzug von Steuerbefreiungen und Hinzurechnung steuerlich relevanter Schenkungen blieben davon 8,6 Milliarden Euro steuerpflichtig. Ein gutes Drittel muss weniger als 50.000 Euro versteuern. Bei 37,7 Prozent der steuerpflichtigen Erbschaften mussten weniger als 50.000 Euro versteuert werden. „Hieraus resultierten 2,5 Prozent der insgesamt festgesetzten Erbschaftsteuer“, erklärte eine Sprecherin.
In 0,6 Prozent der Fälle ging es um Erbschaften, bei denen jeweils mehr als fünf Millionen Euro versteuert werden mussten. Daraus resultierten laut Landesamt 26,8 Prozent des zu erwartenden gesamten Erbschaftsteueraufkommens.
Schenkungen: 610 Millionen Euro
Neben den Erbschaften gab es auch viele Schenkungen. Die in knapp 7.900 Fällen festgesetzte Schenkungsteuer summierte sich auf 610 Millionen Euro, 46,1 Prozent mehr als 2022 und insgesamt so viel wie seit mindestens 2010 nicht.
Freibetrag für erbende Partner: 500.000 Euro Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten Freibeträge, deren Höhe nach dem Verhältnis des Empfängers zum Verstorbenen beziehungsweise Schenkenden gestaffelt ist. Für Ehe- und Lebenspartner liegt dieser etwa bei 500.000 Euro.
Das Aufkommen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer steht den Bundesländern zu. Das Gesamtaufkommen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer in NRW lag 2023 mit 2,5 Milliarden Euro das vierte Jahr in Folge über zwei Milliarden Euro. Der bisherige Höchstwert wurde 2021 erreicht, als das gesamte Steueraufkommen aus beiden Steuerarten im bevölkerungsreichsten Bundesland bei 2,6 Milliarden Euro lag.
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