Einsatz zur Bekämpfung der Einsamkeit - Fördermittel aus Landshaushalt
In einer Zeit, in der die Einsamkeit zu einem immer größeren sozialen Problem wird, hat sich die Landesregierung zum Einsatz gegen diese negative Entwicklung entschlossen. Als wichtigen Schritt in diesem Kampf gegen die Einsamkeit stellt die Regierung Fördermittel aus dem Landshaushalt bereit, um Initiativen und Projekte zu unterstützen, die sich der Bekämpfung der Einsamkeit widmen. Mit diesem Schritt will die Regierung dazu beitragen, dass Menschen, die von Einsamkeit betroffen sind, wieder soziale Kontakte knüpfen und ein aktives Leben führen können.
Bekämpfung der Einsamkeit: Fördermittel aus Landshaushalt für Engagierte
Engagierte Vereine, Initiativen und Organisationen können noch bis Anfang November einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Landesprogramms „2000 x 1000 Euro für das Engagement stellen. Seit 2021 werden jährlich 2000 Vorhaben zu einem wechselnden Schwerpunktthema mit diesen Beträgen gefördert.
Der Kreis Mettmann erhält aus dem Programm 49.000 Euro Fördermittel. In diesem Jahr werden Projekte oder Ideen gefördert, die passend zum Schwerpunktthema „Miteinander engagiert – Du+Wir=Eins – Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“ initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.
Einsamkeit kann jeden Menschen in jedem Alter und in unterschiedlichen Lebenssituationen treffen. Ziel des Förderprogramms ist es daher, die Gemeinschaft vor Ort zu fördern und Mitmenschen vor sozialer Isolation zu bewahren.
Pro Verein, zivilgesellschaftlicher Organisation oder Initiative kann maximal eine Maßnahme gefördert werden. Bewilligt wurden in diesem Jahr unter anderem die Projekte „Kochen gegen Einsamkeit“ und „Gemeinsam stark: Ausflüge und Begegnungen für Senioren“.
Die Antragstellung läuft über ein Formular, das eine kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben enthält. Die erforderlichen Dokumente werden bei www.engagementfoerderung.nrw hinterlegt.
Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung können auf www.engagiert-in-nrw.de abgerufen werden. Auf der Website www.land.nrw/einsamkeit sind beispielhaft Ideen zur Ansicht gesammelt.
Die Antragsunterlagen sind zunächst online bis zum 1. November einzureichen, müssen aber zusätzlich mit der notwendigen Unterschrift versehen per Post an die Kreisverwaltung als zuständige Bewilligungsbehörde geschickt werden. Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung ist René Rösgen, Tel. 02104/99-1028. Weitere Informationen unter https://www.kreis-mettmann.de/2000x1000.
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