Duisburg: Grabräuber verwüsten Friedhöfe und stehlen Metall-Leuchten
In der Stadt Duisburg hat sich ein erschreckender Trend entwickelt. Immer wieder fallen Grabräuber über die Friedhöfe der Stadt her und zerstören die letzten Ruhestätten der Verstorbenen. Doch das ist nicht das einzige Verbrechen, das sie begehen. Die Täter stehlen auch Metall-Leuchten von den Gräbern, um sie zu verkaufen. Diese sakrilegischen Akte empören die Bürger von Duisburg und wirken sich auch auf die Trauernden aus, die ihre verstorbenen Angehörigen auf den Friedhöfen besuchen möchten. Die Polizei hat bereits Ermittlungen aufgenommen, um die Verantwortlichen zu fassen und den Friedhöfen wieder ihre Ruhe zurückzugeben.
Friedhöfe in Duisburg verwüstet: Täter stehlen Metall-Leuchten
Unbekannte haben in der Nacht von Freitag auf Samstag (6./7. September) auf zwei Friedhöfen im Duisburger Süden Gräber verwüstet und Metall-Leuchten gestohlen.
Einsatzkräfte der Polizei stellten auf dem Friedhof an der Mündelheimer Straße in Huckingen und auf dem Friedhof an der Zimmerstraße in Buchholz insgesamt 31 beschädigte Grabstellen fest, von denen Grabschmuck, zum Beispiel Leuchten aus Metall, entwendet worden waren.
Die Beamten leiteten Strafverfahren wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Störung der Totenruhe ein. Die Polizei sucht Zeugen, die Angaben zu den Tätern und zum Verbleib des Diebesgutes machen können.
Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 36 unter der Rufnummer 0203 2800 entgegen. Wer hat in der Nacht von Freitag auf Samstag verdächtige Personen oder Fahrzeuge auf den Friedhöfen gesehen?
Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, sich mit Hinweisen zu melden, um die Täter zu ermitteln und das Diebesgut wiederzubeschaffen.
Die Verwüstung von Gräbern und die Entwendung von Metall-Leuchten ist ein schwerer Verstoß gegen die Totenruhe und verletzt die Würde der Verstorbenen und ihrer Angehörigen.
Die Polizei Duisburg bittet um Mithilfe bei der Aufklärung dieser Straftaten und appelliert an die Bevölkerung, sich bei Verdachtsfällen oder Hinweisen zu melden.
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