Der Bund klärt Rechtsstreit mit Monheimer Firma über Masken aus

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Der Bund klärt Rechtsstreit mit Monheimer Firma über Masken aus

In einem bedeutenden Schritt zur Klärung eines langjährigen Rechtsstreits zwischen der Bundesregierung und einer Firma aus Monheim hat der Bund eine Einigung erzielt. Der Streit ging um die Lieferung von Schutzmasken während der Corona-Pandemie. Die Monheimer Firma hatte ursprünglich einen Vertrag mit dem Bund geschlossen, um große Mengen an Masken zu liefern. Jedoch kam es zu Zwischenfällen bei der Lieferung, was zu einer juristischen Auseinandersetzung führte. Nun hat der Bund eine Vereinbarung mit der Firma erreicht, die den Rechtsstreit beendet. Die Details der Einigung bleiben jedoch vertraulich.

Bund und Monheimer Firma streiten über Maskenlieferungen - Rechtsstreit vor BGH?

Bund und Monheimer Firma streiten über Maskenlieferungen - Rechtsstreit vor BGH?

Die Monheimer Handelsfirma ILTS und das Bundesgesundheitsministerium befinden sich in einem Rechtsstreit, der möglicherweise vor dem Bundesgerichtshof (BGH) enden könnte. ILTS hatte im Frühjahr 2020 nach Ausbruch der Corona-Pandemie an einer staatlichen Ausschreibung teilgenommen und wollte massenhaft Masken liefern.

Das Problem: Bei der Ausschreibung machten viel mehr Firmen mit als vom Ministerium angenommen, sie wollten massenhaft Masken liefern. Bei einem großen Teil der Ware verweigerte das Ministerium die Annahme, so auch bei ILTS.

Die Firma, die ihren Sitz damals noch in Düsseldorf hatte, verkaufte dem Bund damals 15 Millionen FFP2-Masken und eine hohe Anzahl an OP-Masken. Nach den Worten des Firmenanwalts Till Veltmann war die Lieferung zunächst bis Ende April 2020 vorgesehen, dann verschob das Bundesministerium die Übergabe zweimal auf spätere Zeitpunkte im Mai. Dann sei der Bund von seinem Vertrag zurückgetreten, ohne eine erneute Frist zu setzen, sagt Veltmann.

Das Urteil des OLG Köln: Das war im Fall von ILTS aus Monheim laut OLG Köln aber nicht rechtmäßig. Der Bund sei zur Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt worden, teilte das Kölner OLG vergangene Woche mit (6 U 101/23) und vertrat damit eine andere Haltung als das Bonner Landgericht, das in erster Instanz keine Zahlungspflicht gesehen hatte.

Die Bundesregierung will weiter kämpfen: Doch die Bundesregierung will in dem milliardenschweren Streit vor Gericht nicht klein beigeben. Der Bund beabsichtige, die jüngste Entscheidung des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (OLG) durch den Bundesgerichtshof (BGH) letztinstanzlich überprüfen und damit die in Streit stehenden Rechtsfragen klären zu lassen.

Appell an das Bundesministerium: Veltmann appellierte an das Bundesministerium, den Rechtsstreit nicht weiter in die Länge zu ziehen. „Es ist ein Unding, dass die Bundesrepublik bis heute versucht, die Ansprüche abzuwehren - dadurch wird der Schaden immer höher“, sagte der Anwalt.

Ob andere Zivilsenate des OLG Köln, bei denen ebenfalls Berufungsverfahren anhängig seien, die strittigen Fragen anders als der 6. Senat beurteilen, bleibe offen, teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage weiter mit.

Birgit Schäfer

Als Redakteurin und Chefredakteurin mit langjähriger Erfahrung bei Uslar Hier, der Nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Leidenschaft, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit einem scharfen journalistischen Blick und einem tiefen Verständnis für aktuelle Themen, bin ich stets bestrebt, qualitativ hochwertige Inhalte zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Meine Arbeit bei Uslar Hier spiegelt meine Engagement für unvoreingenommene Berichterstattung und meine Liebe zur Sprache wider.

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