Das Landgericht Düsseldorf entscheidet sich im Streit um 3-Millionen-Yacht

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Das Landgericht Düsseldorf entscheidet sich im Streit um 3-Millionen-Yacht

Ein spektakulärer Rechtsstreit um eine 3-Millionen-Yacht hat sein Ende gefunden. Das Landgericht Düsseldorf hat nach monatelangem Streit einen Grundsatzurteil gesprochen. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, ob der Käufer einer Luxusyacht zum Kaufpreis von 3 Millionen Euro berechtigt ist, den Kauf zu anfechten, nachdem er den Bootshersteller wegen mangelnder Qualität verklagt hatte.

Düsseldorfer Landgericht lehnt Klage über Millionen-Yacht ab

Wäre sie doch in Düsseldorf geblieben und hätte ihre 22-Meter-Jacht hier bei der weltweit größten „boot“-Messe gekauft. Dann nämlich hätte eine Italienerin mit Wohnsitz in London ihre Zivilklage gegen den niederländischen Jacht-Verkäufer vor dem Düsseldorfer Landgericht austragen können.

Da sie die rund drei Millionen teure Jacht aber eben nicht am Rhein gekauft hatte, sah sich das hiesige Landgericht am Dienstag nicht dafür zuständig, die Klage der Jachtbesitzerin gegen den Verkäufer zu verhandeln. (Az: 7 O 33/24) Die Zuständigkeit in diesem internationalen Fall war die Kernfrage für die Richter des Landgerichts.

Obwohl die Klägerin jene Jacht des italienischen Herstellers Bluegame sicher nicht aus gewerblichen Gründen erworben habe und der Fall damit durchaus eine „Verbraucher-Sache“ sei, sehen sich die hiesigen Richter nach reiflicher Prüfung nicht in der Pflicht, über die Mängel-Klage zu entscheiden.

So habe die niederländische Verkäufer-Firma ihre berufliche und gewerbliche Tätigkeit beim Jacht-Verkauf im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreiches ausgeübt. Ob sich die Frau mit ihrer Mängel-Klage (bisheriger Streitwert rund 400.000 Euro) also eher an britische Gerichte wenden müsse, ließen die hiesigen Richter jedoch offen.

Streit um Millionen-Yacht: Klägerin bemängelt Qualität und Sicherheit

Streit um Millionen-Yacht: Klägerin bemängelt Qualität und Sicherheit

Die Käuferin will ihre Mängel-Klage nicht klaglos hinnehmen. Sie bemängelt nicht nur die Qualität der Oberflächen-Versiegelung, sondern behauptet auch, dass im Mai 2021 die Feuerlöschanlage an Bord angeblich fehlerhaft ausgelöst wurde.

Der Jacht-Verkäufer wiederum monierte, dass es bisher weder über den Hergang eines solchen Vorfalls irgendwelche Informationen gebe, noch ein Sachverständigen-Gutachten darüber, warum die Anlage angesprungen sein soll. Ob das an einem technischen Defekt gelegen haben könnte oder daran, dass jemand an Bord geraucht habe, sei also völlig ungewiss.

Nach Ansicht der hiesigen Richter werden solche Detail-Fragen aber mangels Zuständigkeit nicht in Düsseldorf geklärt. Verbindlich soll das bei einem Verkündungstermin Ende August mitgeteilt werden. Der Kläger-Anwalt hat aber bereits angekündigt, sich in diesem Punkt direkt an das Düsseldorfer Oberlandesgericht zu wenden.

Birgit Schäfer

Als Redakteurin und Chefredakteurin mit langjähriger Erfahrung bei Uslar Hier, der Nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Leidenschaft, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit einem scharfen journalistischen Blick und einem tiefen Verständnis für aktuelle Themen, bin ich stets bestrebt, qualitativ hochwertige Inhalte zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Meine Arbeit bei Uslar Hier spiegelt meine Engagement für unvoreingenommene Berichterstattung und meine Liebe zur Sprache wider.

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