Bielefeld: Frau getötet, Urteil reduziert für 53-Jährigen (Anotación: La noticia original menciona Ehefrau, que significa esposa, por lo que se puede

In der Stadt Bielefeld hat ein schockierender Fall von Gewalt gegen eine Frau für Aufsehen gesorgt. Ein 53-Jähriger wurde Angeklagter, nachdem er seine Ehefrau getötet hatte. Das Urteil fiel jedoch überraschend milde aus. Der Angeklagte wurde lediglich zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine höhere Strafe gefordert, doch die Richter sahen keine Möglichkeit, die Tat als Mord zu bewerten. Die Familie der Opferin ist entsetzt über das Urteil und fordert eine höhere Strafe für den Täter. Die Öffentlichkeit ist schockiert über die Tat und das milde Urteil.

Mord in Bielefeld: Freiheitsstrafe von zehn Jahren für 53-Jährigen

Mord in Bielefeld: Freiheitsstrafe von zehn Jahren für 53-Jährigen

Nach der Tötung seiner Ehefrau im Jahr 2021 soll ein Mann aus Bielefeld doch nicht lebenslang in Haft. Das Landgericht verurteilte den 53-Jährigen am Donnerstag (4. Juli 2024) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags, wie ein Gerichtssprecher sagte.

In einem ersten Prozess im März 2023 war er wegen Mordes schuldig gesprochen worden. Der Beschuldigte ging daraufhin in Revision. Der Mann hatte seine Frau im gemeinsam bewohnten Haus in Bielefeld mit 36 Messerstichen getötet und anschließend selbst die Polizei gerufen. Die 49-Jährige erlag noch vor Ort ihren Verletzungen.

Laut Staatsanwaltschaft war Eifersucht das Motiv. Es handele sich um einen Klassischen Femizid und Overkill. Im ersten Prozess hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld am 9. März 2023 zwölf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert.

Die Staatsanwältin bezeichnete damals die Tat des 51-jährigen Angeklagten in ihrem Plädoyer vor dem Bielefelder Landgericht als Klassischen Femizid und als Overkill. Der Mann hatte die Tat am ersten Prozesstag gestanden.

Vom Vorwurf des Mordes, wie noch in der Anklage formuliert, rückte die Staatsanwältin ab. Es sei weder das Mordmerkmal der Heimtücke noch das des niedrigen Beweggrundes festzustellen gewesen. Die Beweisaufnahme ergab nach ihrer Einschätzung vielmehr, dass der Angeklagte durch die Affäre seiner 49-jährigen Ehefrau gekränkt war.

Vor allem, weil sie mit einem Mann zusammen war, der in der Wohnsiedlung des Ehepaars als Randalierer bekannt war.

Der 51-Jährige kämpfte damals in seinem letzten Wort mit den Tränen. Er bereue seine Tat und er wisse, dass er seine Söhne und seine Schwiegereltern zutiefst verletzt habe. Er hoffe aber, dass sie ihm irgendwann vergeben könnten. Ich werde jedes Urteil dieses Gerichts akzeptieren, sagte er am Ende jenen Prozesstages.

Udo Müller

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