Beyer begrüßt Urteilsbestätigung des Bundesverfassungsgerichts in Ratingen

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Beyer begrüßt Urteilsbestätigung des Bundesverfassungsgerichts in Ratingen

Beyer, der ehemalige Bürgermeister von Ratingen, hat die Urteilsbestätigung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Heimatort begrüßt. Dieses historische Urteil markiert einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der Stadt und bestätigt die langjährigen Bemühungen der Stadtverwaltung, die Rechte und Interessen der Bürger zu schützen. Mit dieser Entscheidung wird die Verfassungsmäßigkeit von Ratingen gestärkt und die Stadt kann nun ihre Zukunft mit neuem Selbstbewusstsein planen. Beyer dankt allen Beteiligten für ihre harte Arbeit und ihr Engagement und freut sich auf die positiven Auswirkungen, die dieses Urteil auf die Stadt haben wird.

Bundesverfassungsgericht bestätigt Verfassungswidrigkeit von Ampel-Wahlrecht

Bundesverfassungsgericht bestätigt Verfassungswidrigkeit von Ampel-Wahlrecht

Machtmissbrauch, Wählertäuschung und Wählerenttäuschung - dieser unrühmliche Versuch der Ampel-Regierung in Berlin ist nun höchstrichterlich enttarnt und für verfassungswidrig erklärt worden“, macht der Bundestagsabgeordnete Peter Beyer (CDU) seinem Ärger Luft.

Er gehörte zu den Klägern, die vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind und jetzt in wesentlichen Teilen Recht bekommen haben. Das höchste deutsche Gericht urteilte, dass die 5 Prozent-Sperrklausel in seiner jetzigen Form, also ohne die Grundmandatsklausel, gegen das Grundgesetz verstößt.

Positiv sei auch, dass einer weiteren Zersplitterung des Parlaments ein Riegel vorgeschoben ist. „Der Versuch der Ampel, mit Hilfe des Wahlrechts politische Konkurrenten auszuschalten, ist damit gescheitert, so der direkt gewählte CDU-Bundestagsabgeordnete, dessen Wahlkreis ebenso wie viele andere Wahlkreise in ganz Deutschland von dem Richterspruch betroffen ist.

Die Richter in Karlsruhe bestätigten hingegen die sogenannte Zweitstimmendeckung als mit dem Grundgesetz vereinbar. Dabei haben die Richter nur die verfassungsrechtlichen Grenzen geprüft, was Raum für andere, ebenfalls zulässige Lösungen gibt.

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, was wir von Anfang an gesagt haben. Die Ampel hat versucht, das Wahlrecht zu ihren Gunsten zu manipulieren, und ist damit gescheitert. Wir haben immer gesagt, dass die Zahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag verringert werden muss, aber nicht auf diese Weise. Unsere Vorschläge wurden ignoriert, und nun haben wir die Bestätigung, dass das Vorgehen der Ampel verfassungswidrig war“, erläutert Beyer.

Er betont, dass durch das Ampel-Wahlrecht insbesondere Wahlkreisbewerber der CDU und der CSU einseitig, unangemessen und unfair benachteiligt würden. Das Wahlkreismandat werde dadurch entwertet. Damit schade die Ampel dem Grundsatz der demokratischen Repräsentanz der Wahlkreise im Deutschen Bundestag.

Andreas Möller

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