Bekanntgabe des Grundsteuer-Entscheidens in Remscheid im November erwartet

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Bekanntgabe des Grundsteuer-Entscheidens in Remscheid im November erwartet

Die Stadt Remscheid steht vor einer wichtigen Entscheidung, die die Zukunft der Grundsteuer in der Region beeinflussen wird. Im November dieses Jahres wird die lang erwartete Bekanntgabe des Grundsteuer-Entscheidens erwartet. Diese Ankündigung wird für viele Bürger und Unternehmen in Remscheid von großer Bedeutung sein, da sie Auswirkungen auf ihre Steuerlast und die Entwicklung der Stadt haben wird. Die Stadtverwaltung hat bereits umfassende Vorbereitungen getroffen, um die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Bürger und die Stadt zu minimieren. In den kommenden Wochen wird die Stadtverwaltung enge Zusammenarbeit mit den Betroffenen pflegen, um eine faire und transparente Umsetzung der Entscheidung zu gewährleisten.

Bundessteuerentscheid in Remscheid: CDU strebt nach differenzierter Hebesatzung

Die Remscheider Bürgerinnen und Bürger so weit wie möglich entlasten. Mit diesem Ziel strebt die CDU-Fraktion im Stadtrat einen Beschluss zum Umgang mit der reformierten Grundsteuer B an. In der November-Sitzung des Rates soll abschließend entschieden werden.

Die CDU will ab 2025 in Remscheid keinen einheitlichen Hebesatz etablieren, sondern differenzierte Hebesätze für Wohnimmobilien auf der einen und Gewerbe- und Geschäftsimmobilien auf der anderen Seite. Das Land NRW hat den Kommunen diesen neuen Weg ermöglicht. Der Grund dafür sind die Ergebnisse des neuen Berechnungsverfahrens für den Grundsteuerwert.

Demnach würden Besitzer von Gewerbeimmobilien künftig gegenüber der alten Regel deutlich entlastet, während auf Eigentümer von Wohnimmobilien deutlich höhere Abgaben zukämen. Um diese Schieflage auszugleichen, schlägt die Landesregierung vor, den Hebesatz für Wohnimmobilien abzusenken und den für Geschäftsimmobilien anzuheben.

Für Remscheid würde das einen Hebesatz von 826 Punkten für Wohnimmobilien und 1610 Punkten für Gewerbeimmobilien bedeuten. Das Land NRW hat (.) den Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben, um unerwünschte Effekte zumindest abmildern zu können. Durch die Festsetzung differenzierender Hebesätze kann ein Teil dieser Verschiebung aufgefangen werden. So können Wohnimmobilien in ihrer Grundsteuerlast entlastet werden, heißt es in der Begründung des Antrags.

Die CDU bezieht sich auf ein Rechtsgutachten des Landes, das die Umsetzung eines Verfahrens mit unterschiedlichen Hebesätzen stützt.

Grundsteuer B: Eine wichtige Einnahmequelle der Stadt

Grundsteuer B: Eine wichtige Einnahmequelle der Stadt

Die Grundsteuer B ist eine wichtige Einnahmequelle der Stadt. Aktuell sind es rund 32 Millionen Euro im Jahr. Betroffen sind auch Mieter, weil die Steuer auf die Mieter umgelegt werden kann.

Remscheids Kämmerer Sven Wiertz (SPD), der wie viele seiner Amtskollegen in NRW die Einführung von zwei unterschiedlichen Hebesätzen im Sommer als Risiko bezeichnet hatte, sieht durch das Gutachten des Landes nicht alle Zweifel ausgeräumt.

Die Spreizung bei den Remscheider Werten sei mit 834 Punkten für Wohnen und 1610 für Gewerbe sehr groß. Das könnte dazu führen, dass diese Gruppe den Bescheid beklagt, weil man der Auffassung ist, man müsse den günstigeren Hebesatz haben.

Nach Berechnungen im Rathaus addiert sich das maximale Risiko in diesem Fall auf ein Volumen von 6,9 Millionen Euro. Wir müssen uns mit diesem Risiko beschäftigen, begründet der Kämmerer seine Vorsicht.

Für eine endgültige Positionierung zum Thema will Wiertz ein weiteres Gutachten abwarten, das der Deutsche Städtetag als Spitzenverband der Kommunen in Auftrag gegeben hat.

Klar ist schon jetzt, dass das Gutachten nicht so positiv ausfallen wird wie das des Landes, sagte Wiertz im Gespräch mit der Redaktion.

Die CDU schlägt vor, dass der Rat zunächst die sogenannte aufkommensneutrale Variante mit einem einheitlichen Hebesatz von 1052 Punkten beschließt, um sie dann Anfang des kommenden Jahres mit einem weiteren Beschluss durch die differenzierte Variante mit zwei Hebesätzen zu ersetzen.

Wir wollen es der Verwaltung einfach machen, sagt CDU-Fraktionschef Markus Kötter. Änderungen im laufenden Jahr seien generell möglich, sagt Sven Wiertz.

Udo Müller

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