Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan: Regierungskontroversen in Deutschland (Otra posible reescritura: Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan

Die Bundesregierung in Deutschland steht derzeit vor einer kontroversen Debatte über die Abschiebungen von Menschen nach Syrien und Afghanistan. Die Frage, ob es sicher ist, Menschen in diese Länder zurückzuschicken, teilt die Regierung. Während einige Mitglieder der Regierung argumentieren, dass die Situation in diesen Ländern stabil genug sei, um Menschen dorthin abzuschieben, warnen andere vor den Folgen solcher Abschiebungen. Die Menschenrechte und die Sicherheit der Betroffenen stehen im Mittelpunkt der Debatte. Die Uneinigkeit innerhalb der Regierung wirft Fragen über die Zukunft der Asylpolitik in Deutschland auf.

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Debatte um Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan: Regierungskontroversen in Deutschland

Die Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien ist ein politisch heißes Eisen. Selbst innerhalb der Bundesregierung gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen.

Das viel beachtete Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster zum Schutzstatus eines Syrers, in dem es um eine mögliche Rückkehr in das Herkunftsland geht, hat die Diskussion weiter angeheizt.

Kontroversen innerhalb der Regierung

Kontroversen innerhalb der Regierung

Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) setzen sich dafür ein, Abschiebungen insbesondere von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern wieder möglich zu machen und begründen dies damit, dass deutsche Sicherheitsinteressen schwerer zu gewichten seien als die Schutzinteressen der Betroffenen.

Im Auswärtigen Amt (AA) gibt es dagegen eine größere Zurückhaltung. Nach einer Lageeinschätzung des AA, über die am Wochenende zuerst die „Bild am Sonntag“ berichtete, gibt es nach wie vor große Sicherheitsprobleme in Syrien.

„Zudem liegen auch glaubwürdige Berichte über teils schwerste und willkürliche Menschenrechtsverletzungen vor, darunter Folterpraktiken und Hinrichtungen, von denen in der Vergangenheit auch schon Rückkehrer betroffen waren“, sagte ein Sprecher des AA am Montag in Berlin.

Daher würden die Vereinten Nationen weiterhin zu der Einschätzung kommen, dass die Bedingungen für eine sichere Rückkehr von Geflüchteten derzeit nicht gegeben seien, so der Sprecher.

Kritik von FDP und Union

In der FDP setzt man sich über diese Einschätzung hinweg. „Sowohl in Syrien als auch in Afghanistan besteht für Zivilisten keine pauschale Bedrohung ihres Lebens. Die Sicherheitslage hat sich in beiden Ländern stabilisiert“, sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai unserer Redaktion.

„Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan sind also möglich und sie müssen jetzt zügig umgesetzt werden“, forderte Djir-Sarai.

Auch in der Union spricht man sich für Abschiebungen von straffälligen Asylbewerbern nach Syrien und Afghanistan aus.

Es sei durchaus möglich, dass bestimmte Menschen in bestimmten Regionen in Syrien leben könnten, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, am Montagmorgen im „Deutschlandfunk“.

Rechtliche Hintergründe

Der Rechtswissenschaftler Winfried Kluth von der Universität Halle-Wittenberg, zugleich Mitglied im Sachverständigenrat für Migration und Integration, erläuterte, dass die Entscheidung des OVG zunächst nur bedeute, „dass eine Anerkennung von neuen Schutzsuchenden aus Syrien nicht auf die Bürgerkriegsklausel im Rahmen des subsidiären Schutzes“ gestützt werden könne.

Zur Erklärung: Subsidiärer Schutz gilt dann, wenn bei Geflüchteten weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden kann und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

Laut Kluth ändert dies zunächst jedoch nicht den Aufenthaltsstatus der in den vergangenen Jahren nach dieser Regelung anerkannten Syrer.

Der Jurist rechnet aber damit, dass es zu entsprechenden Verfahren kommen wird. Die Frage der Rückführung ist laut Kluth noch einmal gesondert zu prüfen.

In Bezug auf Syrien müsse die Lage jetzt neu beurteilt werden, in Bezug auf Afghanistan sei dieser Prozess derzeit im Gange.

„Es gibt jedenfalls neue Überlegungen, wie Personen in sichere Landesteile in Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten verbracht werden können. Ein solches Vorgehen ist kompliziert, aber auch nicht rechtlich ausgeschlossen“, resümiert der Jurist.

Weiterer Verlauf

Die Vorgängerregierung hatte Abschiebungen nach Afghanistan kurz vor der Machtübernahme der Taliban im Sommer 2021 gestoppt und diesen Schritt mit der Sicherheitslage vor Ort begründet.

Anfang Juni dieses Jahres, als Konsequenz aus der tödlichen Messerattacke von Mannheim, hatte Kanzler Scholz angekündigt, die Abschiebung von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Afghanistan und Syrien wieder zu ermöglichen.

In seiner Sommer-Pressekonferenz in der vergangenen Woche deutet Scholz an, dass es bald konkrete Schritte gibt.

Man arbeite „ganz präzise daran, dass Sie bald auch zum Beispiel berichten können über Abschiebungen, die nach Afghanistan konkret auch durchgeführt worden sind“, so der Kanzler.

Udo Schmid

Ich bin Udo, Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität präsentiere ich die neuesten Nachrichten, um Leserinnen und Leser stets informiert zu halten. Meine Berichte sind gründlich recherchiert und bieten einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.

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