In der Stadt Duisburg ist ein politischer Skandal aufgebrochen, der weitreichende Konsequenzen für die AfD-Politikerin hat. Die Waffenbesitzkarte der umstrittenen Politikerin wurde abgelehnt, nachdem ihre Partei, die AfD, sich weigerte, offiziell Stellung zu einer umstrittenen Äußerung der Politikerin zu beziehen. Dieser Vorfall wirft ein schlechtes Licht auf die Partei und ihre Vertreter, die sich immer wieder durch umstrittene Äußerungen in die Schlagzeilen bringen.
Waffenbesitzkarte entzogen: AfD-Politikerin Dehnen unterstützt verbotene Neonazi-Organisation
Das Polizeipräsidium Duisburg hat der Duisburger AfD-Politikerin Sabine Dehnen die Waffenbesitzkarte entzogen. Die Polizei bestätigte dies am Montag auf Anfrage der Redaktion. Laut Recherchen unterstützte Dehnen die verbotene Neonazi-Organisation Artgemeinschaft, die im Herbst 2023 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten wurde.
Die Artgemeinschaft verbreitete die NS-Rassenlehre und richtete sich nach Angaben des Ministeriums gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik. Dehnen soll Veranstaltungen der Artgemeinschaft besucht haben und im Umfeld des Vereins aktiv gewesen sein.
Verbotene Bücher aus der NS-Zeit wurden von der Artgemeinschaft verbreitet, darunter auch ein Kinderbuch des Stürmer-Herausgebers Julius Streicher. Das Bundesamt für Verfassungsschutz gab entsprechende Hinweise nach Duisburg weiter.
Das Waffengesetz sieht vor, dass Personen, denen die nötige Zuverlässigkeit fehlt, keine Besitzkarte ausgestellt werden kann. Dies regelt Paragraf 5 Abs. 2 Nr. 3 des Waffengesetzes. Unklar ist, welche Waffe im Besitz von Dehnen war. Die Polizei will dazu mit Verweis auf den Datenschutz keine Angaben machen.
Die AfD-Fraktion im Duisburger Stadtrat ließ eine Anfrage der Redaktion zu den Verstrickungen von Dehnen in die Artgemeinschaft unbeantwortet. Sabine Dehnen sitzt für die AfD im Rat der Stadt und ist auch Mitglied der Bezirksvertretung Meiderich/Beeck. Zeitweise war sie Referentin der nordrhein-westfälischen AfD-Landtagsfraktion. Zudem sitzt sie als städtisches Mitglied im Aufsichtsrat der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG).
Ein Sprecher der DVG verweist auf die Unternehmenswerte, darunter auch den Punkt Integrität im Sinne der Einhaltung von Recht und Gesetz im Verhaltenskodex. Der Fall wurde von der DVG nicht kommentiert.
Oder:
Rechtsextreme Verbindungen: Duisburger AfD-Politikerin Dehnen muss Waffenbesitzkarte zurückgeben
Die Duisburger AfD-Politikerin Sabine Dehnen muss ihre Waffenbesitzkarte zurückgeben, nachdem das Polizeipräsidium Duisburg den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis bekanntgegeben hat. Dies geschah nach einem Hinweis des Verfassungsschutzes.
Dehnen soll die verbotene Neonazi-Organisation Artgemeinschaft unterstützt haben, die im Herbst 2023 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten wurde. Die Artgemeinschaft verbreitete die NS-Rassenlehre und richtete sich nach Angaben des Ministeriums gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik.
Verbotene Bücher aus der NS-Zeit wurden von der Artgemeinschaft verbreitet, darunter auch ein Kinderbuch des Stürmer-Herausgebers Julius Streicher. Das Bundesamt für Verfassungsschutz gab entsprechende Hinweise nach Duisburg weiter.
Das Waffengesetz sieht vor, dass Personen, denen die nötige Zuverlässigkeit fehlt, keine Besitzkarte ausgestellt werden kann. Dies regelt Paragraf 5 Abs. 2 Nr. 3 des Waffengesetzes. Unklar ist, welche Waffe im Besitz von Dehnen war. Die Polizei will dazu mit Verweis auf den Datenschutz keine Angaben machen.
Die AfD-Fraktion im Duisburger Stadtrat ließ eine Anfrage der Redaktion zu den Verstrickungen von Dehnen in die Artgemeinschaft unbeantwortet. Sabine Dehnen sitzt für die AfD im Rat der Stadt und ist auch Mitglied der Bezirksvertretung Meiderich/Beeck. Zeitweise war sie Referentin der nordrhein-westfälischen AfD-Landtagsfraktion. Zudem sitzt sie als städtisches Mitglied im Aufsichtsrat der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG).
Ein Sprecher der DVG verweist auf die Unternehmenswerte, darunter auch den Punkt Integrität im Sinne der Einhaltung von Recht und Gesetz im Verhaltenskodex. Der Fall wurde von der DVG nicht kommentiert.
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