Land kritisches Urteil der Ratinger Hochschule im Ganztag-Gesetz

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Land kritisches Urteil der Ratinger Hochschule im Ganztag-Gesetz

Das Land Nordrhein-Westfalen steht vor einem wichtigen Wechsel in der Bildungspolitik. Die Ratinger Hochschule hat ein kritisches Urteil gefällt, das das Ganztag-Gesetz in Frage stellt. Laut dem Urteil verstoße das Gesetz gegen die Grundrechte der Eltern und Kinder. Die Experten der Hochschule bemängeln, dass das Gesetz zu viele Verpflichtungen für die Schulen und Lehrer mit sich bringe, ohne dass die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden. Dieser Richterspruch könnte weitreichende Folgen für die Zukunft der Ganztagsschulen in Nordrhein-Westfalen haben.

Land kritisiert Ratinger Hochschule: GanztagGesetz wird gestrichen

Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 müssen alle Städte allen Kindern einen Platz im Offenen Ganztag in den Grundschulen anbieten können. Landesmittel wurden versprochen, weiteres Geld sollte es für die Kommunen geben, wenn das Gesetz in Kraft tritt, das Qualitätsstandards für Räume, Personal und Arbeitsweisen für den Offenen Ganztag an Grundschulen (OGS) setzt.

Doch dieses Gesetz wurde jetzt gestrichen, was für viel Unmut in den Städten sorgt – auch in Ratingen. Der Tenor: Das Land stiehlt sich komplett aus der Verantwortung, überlässt den Ärger der kommunalen Ebene.

Politische Kritik: Landesregierung verabschiedet GanztagGesetz ohne Finanzielle Unterstützung

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Die Fraktion der Bürger Union (BU) empfindet das Ganze als schallende Ohrfeige der Landesregierung für alle Kommunen des Landes, die mit der Ausgestaltung der OGS komplett alleine gelassen werden. Der schulpolitische Sprecher der BU, Christian Koch, meint: „Es handelt sich hierbei um einen offenen Wortbruch von Schwarz-Grün, der für uns als kommunal verantwortliche ehrenamtliche Schulpolitiker und auch für die Fachverwaltung unverständlich und absolut enttäuschend ist. Es kann doch nicht sein, dass Qualität und Quantität der offenen Ganztagsbetreuung auch zukünftig ausschließlich von den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Kommune abhängen.“

BU-Fraktionschef Rainer Vogt ergänzt: „Wir sind in Ratingen zum Glück vergleichsweise gut aufgestellt mit einer aktuellen Quote von etwa 68 Prozent an OGS-Plätzen zuzüglich etwa 10 Prozent an Plätzen in der Übermittagsbetreuung, bezogen auf die Gesamtschülerzahl in der Primarstufe. Darüber hinaus haben wir als Bürger Union viele aktuelle Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Versorgung unserer Kinder, so unter anderem an der Heinrich-Schmitz-Schule, der Wilhelm-Busch-Schule, der Johann-Peter-Melchior-Schule und der Karl-Arnold-Schule, mit auf den Weg gebracht.“

Die BU habe die Gründung und den Ausbau des Offenen Ganztags in Ratingen seit fast 20 Jahren eng begleitet. Umso enttäuschender sei es, nun zu erfahren, dass „der vor uns liegende finanzielle und personelle Kraftakt des weiteren Ausbaus auch vor dem Hintergrund einer angespannten Haushaltssituation in Ratingen weitestgehend allein zu stemmen sein wird“.

Die stellvertretende BU-Fraktionsvorsitzende Angela Diehl betont: „Die Bundesregierung beschließt wie bei der Kita einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen garantierten Betreuungsplatz, löst damit eine hohe Erwartungshaltung bei den Eltern aus und liefert danach, was die Finanzierung und die rechtliche Ausgestaltung betrifft, ebenso wie die Landesregierung nur Stückwerk ab. Vollkommen zurecht kritisieren der Städte- und Gemeindebund sowie der Städtetag NRW dieses Vorgehen in aller Schärfe.“

Udo Müller

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