Taxipreise in Meerbusch erhöhen sich zum 1. Dezember
Ab dem 1. Dezember wird sich für die Bürger in Meerbusch ein wichtiger Aspekt des täglichen Lebens ändern. Die Tarife für die Nutzung von Taxis in der Stadt werden erhöht. Diese Entscheidung wurde von der Stadtverwaltung getroffen, um die Kosten für die Fahrer und die Betreiber von Taxiunternehmen auszugleichen. Die Preiserhöhung soll dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen zu verbessern und die Sicherheit der Fahrgäste zu erhöhen. Die genauen Preisänderungen werden in den kommenden Tagen bekannt gegeben. Wir werden Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Taxipreise in Meerbusch erhöhen sich zum Dezember
Die Taxipreise im Rhein-Kreis Neuss werden zum 1. Dezember 2024 um knapp vier Prozent für Tag- und Nachtfahrten sowie für Fahrten an Sonn- und Feiertagen erhöht. Dies hat der Kreistag beschlossen.
Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. hatte eine Erhöhung um rund acht Prozent für den Tagestarif und 11,5 Prozent für den Nachttarif sowie für Fahrten an Sonn- und Feiertagen beantragt. Die Kreispolitiker haben jedoch nur einen Teil dieser Forderung akzeptiert, da die Tarife zuletzt vor zwei Jahren angepasst worden sind.
Ziel ist es, ein auskömmliches Einkommen der Unternehmen zu sichern. Grund für die aktuelle Tariferhöhung sind insbesondere gestiegene Personalkosten – vorrangig durch Anpassungen beim Mindestlohn – und steigende Sachkosten der Betriebe.
Das Grundentgelt beträgt ab Dezember 3,90 Euro statt bisher 3,80 Euro. Dieser Grundpreis gilt einheitlich am Tag, nachts sowie an Sonn- und Feiertagen. Auch das Wegstreckenentgelt wird von 2,60 Euro auf 2,70 Euro pro Kilometer erhöht.
Fahren mehr als vier Fahrgäste in einem Großraumtaxi mit, muss auf den Grundpreis sowohl tagsüber als auch nachts ein Zuschlag bezahlt werden, der von 7,50 Euro auf 7,90 Euro angehoben wird. Anstelle der Beförderungsentgelte kann auch ein Festpreis treten. Die Höhe wird bei der Bestellung vor der Fahrt zwischen dem Unternehmen und dem Kunden vereinbart.
Die Festpreisregelung ist in der vom Kreistag beschlossenen Rechtsverordnung ebenfalls enthalten.
Verfahrensablauf
Zum Ändern der Taxipreise ist nur die Änderung einer Rechtsverordnung möglich. Berechtigt hierzu ist laut Gesetz der Rhein-Kreis Neuss. Sobald ein Antrag vorliegt, folgt ein gesetzlich vorgeschriebenes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren.
Träger öffentlicher Belange wie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Industrie- und Handelskammer und Gewerkschaft werden informiert beziehungsweise um Stellungnahme gebeten.
Nach dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren geht das Ganze in den zuständigen Fachausschuss und in den Kreisausschuss. Die abschließende Entscheidung trifft der Kreistag.
Zuletzt waren die Taxipreise im Rhein-Kreis Neuss im September 2021 angehoben worden.
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