Nordrhein-Westfalen: Hunderttausende neue Plätze für offenen Ganztag in Grundschulen

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Nordrhein-Westfalen: Hunderttausende neue Plätze für offenen Ganztag in Grundschulen

Die Bundesregierung und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen haben eine wichtige Entscheidung getroffen, um die Betreuungssituation in den Grundschulen des Bundeslandes zu verbessern. Ab dem kommenden Schuljahr werden Hunderttausende neue Plätze für den offenen Ganztag in den Grundschulen des Landes geschaffen. Dies bedeutet, dass viele Eltern in Zukunft ihre Kinder in den Vormittagsstunden in der Schule lassen können, während sie selbst arbeiten oder andere Verpflichtungen erfüllen.

Nordrhein-Westfalen: Land stellt Weichen für Rechtsanspruch auf Ganztagsplatz in Grundschulen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung stellt weitere Weichen für den künftigen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Grundschulbereich (OGS) bereit. Im kommenden Jahr sollen zusätzlich 50.000 OGS-Plätze eingerichtet werden. Dafür stelle das Land mehr als 884 Millionen Euro bereit, teilten das Schul- und das Familienministerium mit.

Über 480.000 OGS-Plätze ab 2025/26

Ab dem Schuljahr 2025/26 könnten damit mehr als 480.000 OGS-Plätze finanziert werden – eine Steigerung um 56 Prozent seit 2017. „Wir sichern die Landespauschalen für den weiteren Ausbau der OGS-Plätze für die nächsten Jahre verlässlich ab“, sagte Schulministerin Dorothee Feller (CDU).

Mittelfristig weitere 50.000 OGS-Plätze

Mittelfristig sei auch für die Jahre 2026 und 2027 ein Zuwachs der OGS-Plätze um jeweils 50.000 Plätze vorgesehen. Mehr als 600.000 OGS-Plätze bis 2028 Im Jahr 2028 sollen dann noch einmal Mittel für weitere 25.000 OGS-Plätze bereitgestellt werden, so dass dann insgesamt 605.000 Plätze im offenen Ganztag finanziert werden könnten.

Rechtsanspruch auf Ganztagsplatz ab 2026

Laut Prognosen wird im Endausbau des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2029/30 für etwa 80 Prozent der Grundschulkinder ein Ganztagsplatz benötigt wird. Nach Berechnungen des Schulministeriums sind das knapp 590.000 Plätze. Ab 2026 greift in den Grundschulen laut Bundesgesetz schrittweise ein bundesweiter Rechtsanspruch auf einen Platz im offenen Ganztag, der mit der 1. Klasse beginnt und bis zur 4. Klasse im Schuljahr 2029/30 aufwächst.

Kritik an Verzicht auf ein OGS-Gesetz

Kritik an Verzicht auf ein OGS-Gesetz

Ein Gesetz zur rechtlichen Absicherung des OGS-Ausbaus mit verbindlichen Standards, wie im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigt, wird es aber weiter nicht geben. Stattdessen wird der Ausbau durch einen Erlass abgesichert. Dieser tritt nach Angaben der Ministerien zum 1. August 2026 in Kraft und regelt den Rahmen für Ganztags- und Betreuungsangebote in der Grundschule.

Bildungsverbände reagierten enttäuscht

Bildungsverbände reagierten enttäuscht. „Ohne verbindliche Vorgaben wird die Qualität des Ganztags abhängig vom Wohnort und damit zur Glückssache“, kritisierte der Verband Bildung und Erziehung (VBE). Die Qualität werde aber nicht aus dem Blick gelassen, versprach Familienministerin Josefine Paul (Grüne).

Zu wenig Fachkräfte

Ministerin Feller begründete den Verzicht auf ein Gesetz unter anderem damit, dass vielfach der Wunsch geäußert worden sei, in Zeiten des Fachkräftemangels nicht zu hohe Standards anzulegen. „Wir können den Eltern nicht versprechen, was wir nicht halten können.“ Die Landesregierung wolle weiter flexibel reagieren können. Sie könne die Enttäuschung nachvollziehen. Aber die Zeiten seien herausfordernd angesichts des Mangels in Sozial- und Erziehungsberufen.

Udo Schmid

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