Warum die Kirche nicht für Missbrauchstaten ihrer Priester haftbar gemacht werden muss

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Warum die Kirche nicht für Missbrauchstaten ihrer Priester haftbar gemacht werden muss

Die Kirche steht immer wieder im Fokus der Kritik, wenn es um die Vorfälle von Missbrauch durch ihre Priester geht. Viele fordern, dass die Kirche für die Taten ihrer Mitarbeiter haftbar gemacht werden muss. Doch ist dies wirklich gerecht? Oder gibt es gravierende Gründe, warum die Kirche nicht für die Verbrechen ihrer Priester verantwortlich sein sollte? In diesem Artikel werden wir die Argumente pro und contra beleuchten und versuchen, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob die Kirche tatsächlich für die Missbrauchstaten ihrer Priester haftbar gemacht werden muss.

Warum die Kirche keine Schmerzensgeld zahlen muss: Ein missbrauchter Fall

Dieser Missbrauchsfall ist in seinem ganzen Ausmaß furchterregend. Und er könnte durch seine Bewertung vom Kölner Landgericht sogar zum Präzedenzfall für vergleichbare Verfahren werden: Danach würde die katholische Kirche nicht für die Sexualstraftaten ihrer sogenannten Seelsorger zur Verantwortung gezogen, wenn deren Verbrechen in keinem Zusammenhang zur Amtspflicht stünden.

Zu diesem Schluss kam das Gericht im Fall der 57-jährigen Melanie F., die als Pflegekind vor mehr als 40 Jahren Pfarrer U. anvertraut wurde. Hundertfach wurde sie von ihm vergewaltigt, zwei Mal wurde sie schwanger. Wegen späterer Taten sitzt U. seit zwei Jahren hinter Gittern, und der Vatikan verhängte gegen ihn die höchste Strafe, die einem Geweihten zukommen kann: Er wurde aus dem Klerikerstand entlassen.

Soweit der Täter. Doch die Betroffene? Was ist mit ihrem beschädigten Leben? Was mit ihren körperlichen und seelischen Qualen, die sie erleiden musste unter dem Dach einer Institution, die sich dem Heil der Menschen verschrieben hat?

Die Kirche wird voraussichtlich keine geforderten 830.000 Euro Schmerzensgeld zahlen müssen, da die Tat kein Amtsvergehen im juristischen Sinne war. Das Weiheamt wird zum Job und ein Priester zum Privatmann. Aus dogmatischer Sicht aber spricht alles dagegen: Der Gewehte ist Priester überall und jederzeit. Nur weil er sein Leben der Berufung unterwirft, ist so etwas wie der Zölibat zu begründen, der Ehelosigkeit für Priester.

Die Verteidigung der Klägerin darf bis September neue Beweise einbringen. Doch woher sollen sie kommen? Die Kirche beruft sich plötzlich auf ein rein weltliches Rechtsverständnis und stiehlt sich so aus ihrer Verantwortung – auch gegenüber den vielen Betroffenen und Verletzten landesweit, die mit Verbitterung nach Köln schauen.

Kirche nicht haftbar: Ein Priester vergewaltigt und entlassen, aber keine Entschädigung für die Opfer

Kirche nicht haftbar: Ein Priester vergewaltigt und entlassen, aber keine Entschädigung für die Opfer

Dieser Fall wirft Fragen auf über die Verantwortung der katholischen Kirche gegenüber ihren Opfern von Missbrauch. Wie kann es sein, dass die Kirche, die sich zum Schutz und Heil der Menschen verpflichtet hat, sich aus ihrer Verantwortung stiehlt?

Die Antwort liegt vielleicht in der juristischen Bewertung des Falls. Doch die Frage bleibt: Was ist mit den Opfern? Werden sie nicht Opfer eines Systems, das sich mehr um seine eigene Macht und sein eigenes Ansehen kümmert als um diejenigen, die es schützen sollte?

Die Kirche muss sich dieser Fragen stellen und eine Antwort finden, die nicht nur juristisch, sondern auch moralisch und ethisch vertretbar ist. Denn nur so kann sie ihre Verantwortung gegenüber den Opfern von Missbrauch wahrnehmen und ihre Glaubwürdigkeit zurückgewinnen.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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