Richter am Kölner Landgericht: Erzbistum Köln sei nicht für Missbrauchspriester verantwortlich

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Richter am Kölner Landgericht: Erzbistum Köln sei nicht für Missbrauchspriester verantwortlich

In einem grundsätzlichen Urteil hat das Kölner Landgericht entschieden, dass das Erzbistum Köln nicht für die Taten von Missbrauchspriestern verantwortlich ist. Laut der Entscheidung des Gerichts können Opfer von Missbrauch keine Schadenersatzansprüche gegen das Erzbistum geltend machen, da die kirchliche Hierarchie keine Kenntnis von den Übergriffen hatte. Die Richter argumentierten, dass die Verantwortung für die Taten der Priester allein bei den Tätern selbst läge. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die katholische Kirche in Deutschland und könnte ein Präzedenzfall für ähnliche Fälle werden.

Kein Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer: Erzbistum Köln freut sich über Landgerichtsentscheid

Das Erzbistum Köln muss voraussichtlich keine 830.000 Euro Schmerzensgeld an eine Frau zahlen, die als Kind von einem Priester schwer sexuell missbraucht worden war. Das Landgericht Köln verkündete in der Sache zwar noch keine Entscheidung, machte aber deutlich, dass es für die Klägerin wenig Chancen sieht.

Die Frau klagt auf 830.000 Euro Schmerzensgeld für das ihr zugefügte Leid. Sie ist die frühere Pflegetochter eines Priesters, der im Februar 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Der Mann hatte nach Feststellung des Kölner Landgerichts von 1993 bis 2018 neun Mädchen in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich teils schwer sexuell missbraucht.

Die auf Schmerzensgeld klagende frühere Pflegetochter war in den 70er- und 80er-Jahren Opfer geworden. Inzwischen wurde der Mann aus dem Klerikerstand entlassen.

Richter am Kölner Landgericht: Erzbistum Köln nicht für Missbrauch verantwortlich

Richter am Kölner Landgericht: Erzbistum Köln nicht für Missbrauch verantwortlich

Der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern vertrat in einer Verhandlung die Auffassung, dass die Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Verbrechen des Priesters nicht in Mithaftung genommen werden könne. „Es gibt eine Trennung zwischen Amtsausübung und sonstigem Handeln“, sagte Bern.

Dass der Priester die Klägerin als Pflegekind habe aufnehmen dürfen, sei eine Entscheidung des Jugendamts gewesen. Das Jugendamt hätte prüfen müssen, ob der Priester dafür geeignet gewesen sei, das Sorgerecht zu bekommen, so der Richter.

Eine Entscheidung in der Sache soll am 17. September verkündet werden.

Stefan Lehmann

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