Gerichtsverhandlung über Haussturz in Düsseldorf-Luisenstraße startet am 23. Oktober
Am 23. Oktober wird vor dem Landesgericht Düsseldorf ein wichtiger Prozess beginnen, der die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich ziehen wird. Es geht um den Haussturz in der Luisenstraße, bei dem im vergangenen Jahr mehrere Personen verletzt wurden. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beteiligten vor, dass sie ihre Pflichten bei der Gebäudeinstandhaltung vernachlässigt und damit den Einsturz des Hauses verursacht haben. Die Verhandlung verspricht, neue Erkenntnisse über die Umstände des Unglücks zu bringen und die Frage zu beantworten, wer für den Schadensfall verantwortlich ist.
Gerichtsverhandlung über Haussturz in Düsseldorf-Luisenstraße beginnt
Knapp viereinhalb Jahre nach dem Einsturz eines Hauses im Düsseldorfer Stadtteil Friedrichstadt beginnt am heutigen Mittwoch, 23. Oktober, die gerichtliche Aufarbeitung. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wirft fünf Angeklagten fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Baugefährdung vor.
Tragische Ereignisse am 27. Juli 2020
Am 27. Juli 2020 war bei Bauarbeiten das Hinterhaus eines Hauses an der Luisenstraße eingestürzt. Zwei Arbeiter wurden verschüttet und konnten nur noch tot aus den Trümmern geborgen werden.
Verhandelt wird wegen der Bedeutung des Verfahrens und der voraussichtlichen Verfahrensdauer vor der großen Strafkammer des Landgerichts. Insgesamt sind 16 Verhandlungstermine bis Ende Februar 2025 angesetzt.
Ursache des Einsturzes
Laut Staatsanwaltschaft war eine tragende Wand im Erdgeschoss eingestürzt und hatte den Einsturz des Hauses ausgelöst. Die Wand habe die Lasten nach Durchbruchsarbeiten nicht mehr tragen können. Danach sei erst die Decke und sukzessive das Hinterhaus eingestürzt.
Vorwürfe gegen die Angeklagten
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, bei der Planung, Vorbereitung, Überwachung und Ausführung des Bauvorhabens ihre Sorgfaltspflichten verletzt zu haben.
Die Angeklagten sind vier Männer und eine Frau zwischen 52 und 71 Jahren. Laut Staatsanwaltschaft fielen bei den Ermittlungen eine mangelhafte Planung, fehlende Statikberechnung, falsche Berechnungen bei der Statik und Mängel bei der Durchführung und Überwachung der Bauarbeiten auf.
Eine sechste Person, gegen die Anklage erhoben worden war, muss sich nicht vor Gericht verantworten: Der Prüfingenieur sei, so das Landgericht, als nicht hinreichend verdächtig eingestuft worden.
Zum Zeitpunkt des Einsturzes hatten sich mehrere Arbeiter in dem Haus befunden. Zwei von ihnen, 35 und 39 Jahre alt, konnten erst mehrere Tage nach dem Unglück tot geborgen werden.
Schreibe einen Kommentar