Schmerzensgeldforderungen gegen Bistum Aachen abgelehnt - Missbrauch in der Kirche bleibt strafrechtlich unerkannt

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Schmerzensgeldforderungen gegen Bistum Aachen abgelehnt - Missbrauch in der Kirche bleibt strafrechtlich unerkannt

In einem umstrittenen Urteil hat das Landgericht Aachen die Schmerzensgeldforderungen von Opfern von Missbrauch in der katholischen Kirche abgelehnt. Die Kläger, die Opfer von sexuellem Missbrauch durch Priester des Bistums Aachen waren, hatten Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe gestellt. Das Gericht entschied jedoch, dass die Verjährungsfrist für die Forderungen bereits abgelaufen sei. Damit bleibt der Missbrauch in der Kirche weiterhin strafrechtlich unerkannt. Die Entscheidung wirft Fragen nach der Rechtsprechung im Umgang mit Opfern von Missbrauch auf.

Bistum Aachen verweigert Schmerzensgeld: Missbrauch in der Kirche bleibt strafrechtlich unerkannt

Das Bistum Aachen hat sich erfolgreich gegen Schmerzensgeldforderungen von Opfern sexuellen Missbrauchs verteidigt. In zwei Fällen wies das Landgericht die Forderungen ab, wie am Dienstag bekannt wurde.

Verjährung als Argument

Verjährung als Argument

In einem Fall berief sich das Bistum auf Verjährung. Der Kläger war nach eigenen Angaben als Messdiener im Kindesalter sexuell missbraucht und vergewaltigt worden. Die Taten sollen sich über mehrere Jahre zugetragen haben. Täter sollen zwei Pfarrer des Bistums gewesen sein. Das Bistum bestritt, dass diese und weitere Taten tatsächlich stattgefunden hätten. Es berief sich in dem Verfahren auf die inzwischen eingetretene Verjährung.

Die Vorsitzende Richterin wies in der mündlichen Urteilsbegründung darauf hin, dass sich auch die katholische Kirche auf Verjährung berufen könne, wenn Taten sehr lange zurücklägen. Eine Aufklärung der erhobenen Vorwürfe erfolgte mit Feststellung der Verjährung daher nicht.

Vergewaltigung durch Lehrer

Vergewaltigung durch Lehrer

In einem weiteren Fall wurde das Bistum auf 325.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Der Kläger war als 17-Jähriger von einem Berufsschullehrer in einer Nachhilfestunde vergewaltigt worden. Der Täter war ein Lehrer im Landesdienst und zugleich Kaplan. Das Bistum stehe in diesem Fall nicht in der rechtlichen Verantwortung, befand das Landgericht. Denn die Tat habe nicht mit der kirchlichen Tätigkeit des Manns im Zusammenhang gestanden, sondern mit seiner Lehrtätigkeit in der Berufsschule.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Köln Berufung einzulegen.

Ein drittes Verfahren war Gerichtsangaben zufolge bereits zuvor mit einem Vergleich beendet worden.

Das Gericht schlug dem Bistum und den Klägern eine gütliche Einigung vor.

Birgit Schäfer

Als Redakteurin und Chefredakteurin mit langjähriger Erfahrung bei Uslar Hier, der Nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Leidenschaft, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit einem scharfen journalistischen Blick und einem tiefen Verständnis für aktuelle Themen, bin ich stets bestrebt, qualitativ hochwertige Inhalte zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Meine Arbeit bei Uslar Hier spiegelt meine Engagement für unvoreingenommene Berichterstattung und meine Liebe zur Sprache wider.

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