Krefeld: Hauptzollamt durchleuchtet Logistikbranche - Festnahmen und Verstöße aufgedeckt
Im Zuge einer groß angelegten Operation des Hauptzollamts Krefeld wurden Verstöße und Unregelmäßigkeiten in der Logistikbranche aufgedeckt. Die Behörden haben Festnahmen vorgenommen und werden nun die Ergebnisse der Ermittlungen auswerten. Das Hauptzollamt Krefeld hat in Zusammenarbeit mit anderen Behörden eine umfassende Überprüfung der Logistikbranche durchgeführt, um illegale Aktivitäten zu erkennen und zu ahnden. Die Ergebnisse der Ermittlungen werden in den kommenden Tagen bekannt gegeben. Die Logistikbranche in Krefeld und Umgebung steht unter starker Beobachtung, um sicherzustellen, dass alle Unternehmen die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
Schwarze Arbeitsmarkt: Hauptzollamt durchleuchtet Logistikbranche
In einer Großaktion hat das Hauptzollamt Krefeld am vergangenen Donnerstag (17. Oktober) Unternehmen in der Logistikbranche überprüft. Der Einsatz war Teil einer konzertierten Aktion der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im gesamten Bundesgebiet.
Die grenzübergreifende Aktion wurde europaweit koordiniert unter der Federführung der Europäischen Arbeitsbehörde ELA (European Labour Authority). Die Einsatzorte des Hauptzollamts Krefeld befanden sich im Schwerpunkt im Stadtgebiet.
Krefeld: Zoll durchsucht Logistikunternehmen
100 Einsatzkräfte – des Zolls, der Bundespolizei, der Landespolizei, der Ausländerbehörde der Stadt Krefeld sowie ein Mitarbeiter der ELA und zwei Arbeitsmarktinspektoren aus Belgien – waren beteiligt. 114 Personen wurden mittels Geschäftsunterlagen überprüft und 29 Personen detailliert erfasst und befragt.
Festnahmen und Verstöße aufgedeckt: Fünf kontrollierte Personen sollen sich illegal in Deutschland aufhalten. Dabei habe sich in fünf Fällen ein Verdacht des illegalen Aufenthalts ergeben. Gegen die Beschuldigten sind nun Strafverfahren eingeleitet worden.
Six weitere Arbeitnehmer wurden laut Zoll bei einer Arbeit angetroffen, die vorgeblich im Rahmen eines Werkvertrages einer Firma vor Ort sein sollten, tatsächlich aber bereits bei verschiedenen Firmen als Arbeitgeber gemeldet waren. Bei solchen Konstellationen muss der Zoll nun prüfen, ob dies ein Verstoß gegen das sogenannte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist.
Nachermittlungen und detailliertere Auswertungen: Die Arbeit der Behörden ist mit dem Einsatz an der Stelle auch noch nicht beendet: Nun stehen noch Auswertungen und Nachermittlungen an. Gerade zur Aufdeckung von Verstößen sind die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst der Einstieg in tiefer gehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere die Prüfung der Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Weitere Fälle mit ersten Unstimmigkeiten zu den Meldungen zur Sozialversicherung sind bereits festgestellt worden.
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