Rückruf für Baby-Beikost von Alete und Alnatura: Lebensmittelunternehmerin erinnert Kunden an Rückgabe von betroffenen Produkten

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Rückruf für Baby-Beikost von Alete und Alnatura: Lebensmittelunternehmerin erinnert Kunden an Rückgabe von betroffenen Produkten

Die Lebensmittelunternehmerin Alete und Alnatura hat einen Rückruf für bestimmte Baby-Beikost-Produkte ausgelöst. Grund dafür ist die mögliche Kontamination mit Schadstoffen, die die Gesundheit von Säuglingen gefährden könnten. Die Unternehmen rufen alle betroffenen Produkte zurück und bitten die Kunden, diese umgehend zurückzugeben. Es handelt sich um eine vorsorgliche Maßnahme, um sicherzustellen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher gewährleistet ist. Die betroffenen Produkte wurden in verschiedenen Verkaufsstellen und Online-Shops verkauft. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung dieser Geschichte auf dem Laufenden halten.

Rückruf für Baby-Beikost: Lebensmittelbetriebe Alete und Alnatura erinnern Kunden an Rückgabe von betroffenen Produkten

Rückruf für Baby-Beikost: Lebensmittelbetriebe Alete und Alnatura erinnern Kunden an Rückgabe von betroffenen Produkten

Die Lebensmittelbetriebe Alete und Alnatura haben einen Rückruf für bestimmte Baby-Beikost-Produkte ausgesprochen. Dies betrifft die Gläschen ab dem 8. Monat, in denen Rückstände von Aflatoxinen gefunden wurden. Diese Schadstoffe können die Gesundheit gefährden und werden von Schimmelpilzen gebildet.

Laut der Verbraucherzentrale NRW sind die folgenden Produkte betroffen:

  • Alete Beikost-Gläschen Alete bewusst Bunter Gemüsereis mit Kichererbsen, 250 g, mindestens haltbar bis 17.12.2025
  • Alnatura Beikost-Gläschen Alnatura Kürbis-Risotto mit Karotten, 220 g, mindestens haltbar bis zum 20.12.2025
  • Alnatura Beikost-Gläschen Alnatura Ratatouille mit Kartoffeln, 220 g, mindestens haltbar bis 14.1.2026 und 28.1.2026

Andere Mindesthaltbarkeitsdaten oder andere Produkte sind von diesem Rückruf nicht betroffen.

Kundinnen und Kunden werden gebeten, die Produkte mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mehr zu verwenden und diese in die jeweiligen Märkte, in denen sie gekauft wurden, gegen Erstattung zurückzubringen. Dies teilt die Verbraucherzentrale mit.

Wenn Sie ein betroffenes Gläschen zu Hause haben, sollten Sie es sofort zurückgeben und eine Erstattung beantragen.

Stefan Lehmann

Ich bin Stefan, ein Journalist von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Ich liefere die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität und decke eine Vielzahl von Themen ab. Meine Artikel sind gut recherchiert und informieren die Leser über wichtige Ereignisse in der Welt. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Streben nach Wahrheit spiegeln sich in meiner Arbeit wider, während ich stets daran arbeite, die Leser bestmöglich zu informieren.

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