Paderborn: Tötungsdelikt vor Kiosk, Angeklagte legen ihre Version vor Gericht
In der nordrhein-westfälischen Stadt Paderborn erschütterte ein Tötungsdelikt die Öffentlichkeit. Vor einem Kiosk in der Innenstadt kam es zu einer blutigen Auseinandersetzung, bei der ein Mensch um Leben kam. Die Ermittlungen liefen auf Hochtouren und die Polizei nahm zwei Verdächtige fest. Nun legen die Angeklagten ihre Version vor Gericht und versuchen, ihre Unschuld zu beweisen. Die Frage nach dem Motiv und dem genauen Tathergang steht noch immer im Raum. Die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf die weitere Entwicklung des Prozesses.
Zweijährige Jugendliche vor Gericht: Angeklagte legen ihre Version vor Landgericht Paderborn
Zwei 17 und 18 Jahre alte Männer stehen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Paderborn.
Zum Auftakt äußerten sich beide nicht zu den Vorwürfen. Die Verteidiger kündigten für den nächsten Prozesstag Stellungnahmen der beiden an.
Tötungsdelikt in Paderborn: 17 und 18 Jährige stehen vor Gericht, Verteidiger kündigen Stellungnahmen an
Ursprünglich angeklagt waren sie des gemeinschaftlichen Totschlags, weil ein 30-Jähriger, den sie in der Nacht des 1. Mai vor einem Kiosk in der Paderborner Innenstadt attackiert haben sollen, an einer Gehirnblutung gestorben war.
Die 5. große Jugendkammer eröffnete jetzt den Prozess gegen den 17-jährigen Tunesier lediglich wegen versuchten Totschlags und gegen den 18-jährigen Marokkaner wegen gefährlicher Körperverletzung.
Der Hintergrund: Am 1. Mai wurde ein 30-Jähriger vor einem Kiosk in der Paderborner Innenstadt attackiert und starb drei Tage später an einer Hirnblutung. Die beiden Angeklagten stellten sich wenige Tage nach dem Angriff bei der Polizei.
Ein medizinisches Gutachten ergab, dass ein bestehendes Hirn-Aneurysma, ein erweitertes Blutgefäß, geplatzt war – ob hierfür bereits die Schläge, die Tritte oder der Sturz auf den Boden gereicht hätten, lasse sich nicht mehr feststellen.
Das Gericht entschied, dass der Vorwurf des Totschlags nicht haltbar sei, weil nicht klar ist, ob eine direkte Gewalteinwirkung durch die Angeklagten zum Tode des 30-Jährigen geführt habe.
Auch ein Zusammenwirken beider Angeklagter sei nach derzeitiger Beweislage, unter anderem durch Videoaufzeichnungen, nicht zu erkennen.
Weil aber der Jüngere mit seinen mutmaßlichen Tritten davon ausgehen musste, dass diese auch tödlich enden könnten, ist er nun wegen des Totschlagversuchs angeklagt.
Für den Prozess hat das Landgericht 13 weitere Termine angesetzt.
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