Stadion-Kletterer könnte möglicherweise Kosten für Einsatz zahlen müssen
In einer aktuellen Entwicklung könnte sich der Stadion-Kletterer einem unerwarteten Kostenpunkt gegenübersehen. Nachdem er sich während eines fußballischen Großereignisses auf das Dach des Stadions begab, um eine spektakuläre Aktion durchzuführen, könnte er nun möglicherweise die Kosten für den Einsatz der Rettungskräfte tragen müssen. Die Organisatoren des Events haben bereits erste Anzeichen dafür gegeben, dass sie den Kletterer für die entstandenen Kosten in Regress nehmen werden. Die Frage, ob der Kletterer tatsächlich für die entstandenen Kosten aufkommen muss, wird in den nächsten Tagen geklärt werden.
StadionKletterer könnte für Polizeieinsatz zahlen müssen
Der Mann, der während des deutschen Achtelfinals bei der Fußball-EM gegen Dänemark (2:0) unter dem Dach des Dortmunder Stadions gesichtet worden war, könnte für den durch ihn ausgelösten Polizeieinsatz bezahlen müssen. Möglich macht das eine Gebührenordnung, die das Land Nordrhein-Westfalen erst im vergangenen Sommer eingeführt hatte.
„Das Polizeipräsidium Dortmund prüft aktuell, ob in diesem Fall Kosten berechnet werden können“, so ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Polizeieinsatz in Dortmund: Kletterer könnte Kosten für Einsatz tragen
Während des Spiels am Samstagabend war der 21-jährige Mann aus Osnabrück unter dem Dach des Dortmunder Stadions gesichtet worden. Die Polizei überwachte ihn bis Spielende, schließlich holte ein Spezialeinsatzkommando den Mann aus der Dachkonstruktion.
Vermummter Mann auf Stadiondach löst SEK-Einsatz aus
Am Tag nach dem Vorfall hatte die Polizei mitgeteilt, dass der junge Mann „wie bereits an anderen Orten in Deutschland“ auf dem Dach des Stadions Fotos aufnehmen wollte. „Zu keinem Zeitpunkt bestand für andere Menschen im Stadion eine Gefahr. Die Dortmunder Polizei schließt derzeit eine politische Motivation aus“, so die Ermittler.
Konkrete Auswirkungen auf den Spielablauf oder die Abreise nach der Partie hatten die Ereignisse nicht.
Das Land NRW hatte im vergangenen August im Zuge der Debatte um Kosten durch Polizeieinsätze wegen sogenannter Klimakleber eine Gebührenordnung eingeführt, in der verschiedenste Szenarien erfasst sind. Darunter auch die „Rettung oder Bergung von Personen, wenn die den Einsatz veranlassende Gefahr vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihnen herbeigeführt worden ist.“
Abgerechnet wird nach Zeit und Aufwand, die Gebühren können bis zu 50.000 Euro betragen.
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