Stadt Düsseldorf: Führerscheinausweisungen für bestimmte Jahrgänge tauschen

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Stadt Düsseldorf: Führerscheinausweisungen für bestimmte Jahrgänge tauschen

Die Stadt Düsseldorf möchte alle Führerscheininhaber bestimmter Jahrgänge aufmerksam machen: Es ist Zeit, den Führerscheinausweis zu tauschen! Ab sofort können Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren alten Führerschein gegen einen neuen, EU-konformen Ausweis eintauschen. Dieser Schritt ist notwendig, um die neuen Sicherheitsstandards der Europäischen Union zu erfüllen. Die Stadt Düsseldorf hat bekannt gegeben, dass die Führerscheinausweisungen in den kommenden Wochen und Monaten sukzessive ausgetauscht werden sollen. Wir empfehlen allen betroffenen Fahrern, sich möglichst bald an die zuständigen Behörden zu wenden, um den Austauschprozess zu initiieren.

Frist läuft ab: Führerscheinausweisungen für bestimmte Jahrgänge tauschen bis Januar

Die Frist für den Umtausch von Führerscheinen von Personen, die im Jahr 1971 oder später geboren wurden und deren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, läuft in drei Monaten ab. Daran erinnert die Stadt in einer Mitteilung. Die Frist endet am 19. Januar 2025.

Umtauschpflicht: Führerscheine von 1998 oder später ausgestellt werden vor Dezember müssen umgetauscht werden

Umtauschpflicht: Führerscheine von 1998 oder später ausgestellt werden vor Dezember müssen umgetauscht werden

Wer seinen Führerschein nicht fristgerecht umtauscht, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Hintergrund ist, dass EU-weit nach und nach bis 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in neue fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden müssen. Betroffen sind sowohl Papier- als auch unbefristete Scheckkartenformate.

Düsseldorfer, die noch einen Papierführerschein besitzen, können den Antrag online unter https://service.duesseldorf.de/pflichtumtauschfuer-fuehrerscheine einreichen. Wer einen Kartenführerschein hat, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss über https://termine.duesseldorf.de/ einen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde oder einem der Bürgerbüros vereinbaren und den Antrag dann dort stellen.

Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der bisherige Führerschein und ein biometrisches Foto. Wurde der Führerschein nicht in Düsseldorf ausgestellt, außerdem ein Auszug aus der Führerscheindatei (Karteikartenabschrift). Bei digitaler Einreichung wird außerdem eine Bilddatei der Unterschrift benötigt.

Die Stadt weist darauf hin, dass für den Umtausch weder eine erneute Prüfung noch eine Gesundheitsuntersuchung erforderlich sind. Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und muss dann erneuert werden.

In den nächsten Jahren müssen sich dann die Düsseldorfer mit zwischen 1999 und 2013 ausgestellten Führerscheinen um einen Umtausch bemühen. Das sind die Fristen (Austellungsjahr/Umtauschfrist, jeweils am 19. Januar des Jahres):

  • 1999 bis 2001: 2026
  • 2002 bis 2004: 2027
  • 2005 bis 2007: 2028
  • 2008: 2029
  • 2009: 2030
  • 2010: 2031
  • 2011: 2032
  • 2012 bis 2013: 2033

Andreas Möller

Ich bin Andreas, ein Redakteur der Website Uslar Hier, eine nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Redakteur auf dieser Plattform verfasse ich Artikel mit strenger Objektivität, um unseren Lesern stets die neuesten Nachrichten zu liefern. Meine Leidenschaft für Journalismus und mein Engagement für die Wahrheit spiegeln sich in meinen Beiträgen wider, während ich kontinuierlich daran arbeite, unsere Leserschaft mit relevanten und informativen Inhalten zu versorgen.

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