Schärfster Protest gegen Reformvorschlag: Änderung für Schwangerschaftsabbrüche wird heftig kritisiert
Ein kontroverser Reformvorschlag des Gesundheitsministeriums sorgt derzeit für heftige Debatten in der Öffentlichkeit. Die geplante Änderung des Schwangerschaftsabbruchsgesetzes stößt auf scharfen Protest von Seiten der Opposition, Frauenrechtsorganisationen und Kirchen. Die Kritiker argumentieren, dass die Reform die Rechte von Frauen einschränken und die Zugänglichkeit zu Schwangerschaftsabbrüchen behindern würde. Die Regierung verteidigt den Vorschlag jedoch als notwendigen Schritt zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Frauen. In den kommenden Tagen wird der politische Streit um die Reform weiter eskalieren.
Schärfster Protest gegen Reform: Kritik am Vorstoß zur Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
Ein Bündnis von 26 zivilgesellschaftlichen Organisationen hat einen Vorschlag für die weitgehende Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche zu erlauben und nicht mehr nach dem Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln.
Entwurf basiert auf Empfehlungen der Kommission
Der Entwurf basiert auf den Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung des Bundes, die im April ihre Empfehlungen vorgelegt hatte. Die Rechtsprofessorin Liane Wörner, die Mitglied der Kommission war, koordinierte die für das Thema zuständige Arbeitsgruppe.
Union lehnt Vorhaben ab
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt den Vorstoß zur Neuregelung der Abtreibungsgesetzgebung ab. Die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, Silvia Breher, sagte der Katholischen-Nachrichten Agentur (KNA) am Donnerstagabend, dass der vorliegende Entwurf weder dem Schutz der betroffenen Frauen noch dem Schutz des ungeborenen Lebens gerecht werde.
CDU-Frauen in NRW gegen Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
Breher kritisierte gegenüber der KNA, dass der Entwurf die Menschenwürde des ungeborenen Lebens in Frage stelle. Das Bundesverfassungsgericht habe in dieser Frage bereits klar entschieden. Zugleich habe der Staat in seiner Schutzpflicht für das ungeborene Leben ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art zu ergreifen, die dazu führen, dass ein angemessener und als solcher wirksamer Schutz erreicht werde.
Kritik aus der katholischen Kirche und katholischen Sozialverbänden
Der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, erklärte, die deutschen Bischöfe träten weiterhin für den Erhalt des bestehenden Schutzkonzeptes ein. Dieses schütze sowohl die Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch des ungeborenen Kindes.
Bischöfe: Keine Kriminalisierung der Schwangeren
Die Deutsche Bischofskonferenz befürchtet, dass bei der vorgeschlagenen Reform der Anspruch auf gleichen Schutz von ungeborenem wie geborenem menschlichen Leben aufgegeben werde. Auch das Bundesverfassungsgericht betone, dass spätestens mit der Einnistung der befruchteten Eizelle von einem menschlichen Leben auszugehen sei.
Forderung nach Beibehaltung der Beratungspflicht
Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen warben für die Beibehaltung der Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt und für die geltenden Regelungen im Strafgesetzbuch. Notwendig sei ein Rechtsrahmen, der die schwangere Frau und ihr Kind in ihren Rechten gleichermaßen ernst nehme.
Caritas will Beratungspflicht beibehalten
Weiter heißt es, viele Frauen in Konfliktsituationen bräuchten Unterstützung, Schutz und Zeit, um sich entscheiden zu können. Die Beratungspflicht biete die Gewähr, dass sie durch eine Beratung in oftmals komplexen und scheinbar unlösbaren Konfliktsituationen eine für sie passende Entscheidung treffen könnten.
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