Köln: Strafe von Haft für Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramtes

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Köln: Strafe von Haft für Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramtes

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das Kölner Landgericht eine Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramtes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Frau war wegen Vorteilnahme und Bestechlichkeit im Amt angeklagt. Demnach soll sie für die Erteilung von Aufenthaltstiteln Geld angenommen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von zwei Jahren beantragt, die Richter sahen jedoch von einer höheren Strafe ab, da die Angeklagte reumütig war und ihre Tat bereute. Die Entscheidung wirft Fragen über die Korruption innerhalb des Ausländeramtes auf.

Haftstrafe für Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramtes: Strafe von 4 Jahren und 9 Monaten verkündet

Das Landgericht in Köln hat eine 61-jährige Mitarbeiterin des Ausländeramtes zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Dies gab eine Sprecherin während der Neuverhandlung über das Strafmaß nach teils erfolgreicher Revision der Angeklagten beim Bundesgerichtshof bekannt.

Im ersten Verfahren war die Frau wegen Urkundenfälschung im vergangenen Jahr zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Frau hatte geholfen, Ausländer in Deutschland einzuschleusen.

Neuverhandlung im Fall von zwei Mitgliedern der Schleuserbande

Neuverhandlung im Fall von zwei Mitgliedern der Schleuserbande

Auch das Strafmaß im Fall von zwei Mitgliedern jener Bande, der die Frau beim Einschleusen von Ausländern geholfen hatte, wurde am Mittwoch neu verhandelt. Ein 34-Jähriger wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Haft unter anderem wegen Einschleusens von Ausländern sowie zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft in einem weiteren Komplex verurteilt.

Ein 39-Jähriger bekam eine zur Bewährung ausgesetzte, zehnmonatige Haftstrafe.

Die Frau und drei Mitglieder der Bande waren im Juli 2023 vom Landgericht Köln verurteilt worden. Ein Beschuldigter verzichtete auf Rechtsmittel, die anderen gingen in Revision. Der Bundesgerichtshof hob die Urteile gegen sie teils auf, wobei es aber nur um die Strafzumessung in einzelnen Anklagepunkten ging. Die Schuldsprüche wurden trotzdem rechtskräftig.

Das Urteil ist ein weiterer Schritt im Kampf gegen die Einschleusung von Ausländern in Deutschland und zeigt, dass die Justiz entschlossen ist, solche Verbrechen zu verfolgen und zu bestrafen.

Udo Müller

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