Prokuratur fordert Chefredakteur wegen Verbreitung von Dokumenten vor Gericht

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Prokuratur fordert Chefredakteur wegen Verbreitung von Dokumenten vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft hat einen Chefredakteur wegen des Verdachts auf Verbreitung von Dokumenten vor Gericht geladen. Der Vorwurf lautet, dass der Chefredakteur geheime Akten an die Öffentlichkeit weitergegeben hat. Die Behörden haben Ermittlungen aufgenommen, um den Sachverhalt zu klären. Der Chefredakteur bestreitet die Vorwürfe und behauptet, dass er lediglich seine journalistische Pflicht erfüllt habe. Die Richter müssen nun entscheiden, ob der Chefredakteur tatsächlich gegen das Gesetz verstoßen hat. Der Fall sorgt für großes Aufsehen in der Medienwelt und wirft Fragen über die Pressefreiheit auf.

Chefredakteur von FragDenStaat muss wegen Verbreitung von Gerichtsdokumenten vor Gericht gestellt

Der Journalist und Aktivist Arne Semsrott soll nach dem Willen der Berliner Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe zahlen, weil er Gerichtsdokumente veröffentlicht hat. Der Chefredakteur des Internetportals „FragDenStaat“ hatte vor dem Landgericht eingeräumt, drei Beschlüsse des Amtsgerichts München zu Ermittlungen gegen die Klimagruppe Letzte Generation ins Netz gestellt zu haben - im Wissen, dass dies laut Gesetz verboten ist.

Bei den Dokumenten handelt es sich um Beschlüsse im Verfahren gegen die Gruppe wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Es ging um Durchsuchungen bei Mitgliedern, die Beschlagnahme der Webseite sowie die Überwachung des Pressetelefons der Gruppe. Das Vorgehen der Justiz sorgte seinerzeit für Diskussionen.

Journalist: Originaldokumente wichtig für Diskussion

Journalist: Originaldokumente wichtig für Diskussion

„Um öffentlich über den Umgang mit der Letzten Generation diskutieren zu können, brauchen wir die Originaldokumente und Zitate daraus“, argumentierte Semsrott. Die bestehende Gesetzeslage stelle eine Einschränkung der Pressefreiheit dar, die verfassungswidrig sei. In Zeiten von Fake News seien Originalquellen für eine fundierte Diskussion umso wichtiger.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt den 36-Jährigen in dem Verfahren. Die Dokumente sind bis heute bei dem Internetportal, das sich für staatliche Transparenz einsetzt, abrufbar.

Verstoß gegen das Strafgesetzbuch

Verstoß gegen das Strafgesetzbuch

Laut Anklage hat Semsrott damit gegen den Paragrafen 353d im Strafgesetzbuch (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) verstoßen. Danach ist eine wortgetreue Veröffentlichung von Ermittlungsakten und Gerichtsentscheidungen aus laufenden Ermittlungsverfahren nicht zulässig. Das Gesetz droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe an.

„Dieses Risiko nehme ich in Kauf“, sagte Semsrott am Rande der Verhandlung. Sein Verteidiger beantragte, das Verfahren vor dem Landgericht auszusetzen und den Fall dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen. Die bestehende Gesetzeslage verstoße gegen die Presse- und Wissenschaftsfreiheit, so der Anwalt.

Das Urteil soll am 18. Oktober gesprochen werden

Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall wegen der besonderen Bedeutung der Rechtsfrage im Hinblick auf die Pressefreiheit beim Landgericht und nicht beim eigentlich zuständigen Amtsgericht erhoben. Das Urteil soll an diesem Freitag (18. Oktober) gesprochen werden, wie Richter Meyer sagte.

Zuvor steht noch das Plädoyer der Verteidigung an. So oder so wird der Fall die Justiz wohl noch länger beschäftigen: Sollte das Landgericht den Fall nicht Karlsruhe vorlegen, sondern Semsrott verurteilen, will der Journalist alle Rechtsmittel ausschöpfen, um den Fall vor das höchste deutsche Gericht zu bringen.

Udo Müller

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