1,98 Millionen Euro für Jugendhilfe in Hilden zugesagt
Die Stadt Hilden kann sich über eine erhebliche Förderung freuen, die den Jugendhilfe in der Region zugute kommt. Wie bekannt gegeben wurde, soll ein Betrag von 1,98 Millionen Euro für die Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Hilden bereitgestellt werden. Dieses umfangreiche Projekt soll die Lebenssituation von Jugendlichen verbessern und ihnen bessere Perspektiven eröffnen. Die Stadt Hilden wird diese Mittel nutzen, um die bestehenden Angebote der Jugendhilfe zu erweitern und zu verstärken. Ziel ist es, die soziale und emotionale Entwicklung der jungen Menschen in der Region zu fördern und ihnen eine positive Zukunft zu ermöglichen.
Millionen Euro für Jugendhilfe in Hilden
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen insgesamt eine Milliarde Euro als Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zugesagt. Der Belastungsausgleich Jugendhilfe soll dazu dienen, den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten.
Das Geld ergänzt die geleisteten oder geplanten Zahlungen des Landes für August 2021 bis Juli 2026. Auch die Stadt Hilden profitiert davon – und erhält eine Zahlung in Höhe von 1.989.972,82 Euro.
„Wir befinden uns in schwierigen Zeiten“
Dazu erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Claudia Schlottmann: „Wir befinden uns in schwierigen Zeiten: Die Kassen, auch die des Landes, sind knapp. Deshalb ist es wichtig, dass wir die richtigen Prioritäten setzen.“
Nun sei es wichtig, dass die Kommunen das Geld zeitnah erhalten. Das sichere nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern auch den so wichtigen Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder in Hilden.
Hintergrund: Belastungsausgleich Jugendhilfe
Das Land NRW muss den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten. Hierzu überprüft das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an.
Durch diese Maßnahme soll sichergestellt werden, dass die Kommunen die notwendigen Mittel haben, um die Betreuung von Kindern unter drei Jahren sicherzustellen und auszubauen.
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