Der Prozess um den Hauseinsturz in der Luisenstraße in Düsseldorf beginnt
Heute, den 15. März 2023, beginnt vor dem Landesgericht Düsseldorf der lang erwartete Prozess um den Hauseinsturz in der Luisenstraße, bei dem am 3. Juni 2020 in der Innenstadt von Düsseldorf ein Mehrfamilienhaus einstürzte und sechs Menschenleben forderte. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten, einem ortsansässigen Architekten und einem Bauunternehmer, fahrlässige Tötung und Baubetreuungsfehler vor. Die Öffentlichkeit wartet gespannt auf die Aufklärung der Umstände, die zu diesem tragischen Ereignis führten.
Gerichtliche Aufarbeitung des Hauseinsturzes in Düsseldorf beginnt
Knapp viereinhalb Jahre nach dem Einsturz eines Hauses im Stadtteil Friedrichstadt beginnt am kommenden Mittwoch, 23. Oktober, die gerichtliche Aufarbeitung. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wirft fünf Angeklagten fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Baugefährdung vor.
Am 27. Juli 2020 war bei Bauarbeiten das Hinterhaus eines Hauses an der Luisenstraße eingestürzt, zwei Arbeiter wurden verschüttet und konnten nur noch tot aus den Trümmern geborgen werden. Verhandelt wird wegen der Bedeutung des Verfahrens und der voraussichtlichen Verfahrensdauer vor der großen Strafkammer des Landgerichts.
Insgesamt sind 16 Verhandlungstermine bis Ende Februar 2025 angesetzt. Laut Staatsanwaltschaft war eine tragende Wand im Erdgeschoss eingestürzt und hatte den Einsturz des Hauses ausgelöst. Die Wand habe die Lasten nach Durchbruchsarbeiten nicht mehr tragen können. Danach sei erst die Decke und sukzessive das Hinterhaus eingestürzt.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, bei der Planung, Vorbereitung, Überwachung und Ausführung des Bauvorhabens ihre Sorgfaltspflichten verletzt zu haben. Angeklagt sind vier Männer und eine Frau zwischen 52 und 71 Jahren.
Laut Staatsanwaltschaft fielen bei den Ermittlungen eine mangelhafte Planung, fehlende Statikberechnung, falsche Berechnungen bei der Statik und Mängel bei der Durchführung und Überwachung der Bauarbeiten auf.
Eine sechste Person, gegen die Anklage erhoben worden war, muss sich nicht vor Gericht verantworten: Der Prüfingenieur sei, so das Landgericht, als nicht hinreichend verdächtig eingestuft worden.
Zum Zeitpunkt des Einsturzes hatten sich mehrere Arbeiter in dem Haus befunden. Zwei von ihnen, 35 und 39 Jahre alt, konnten erst mehrere Tage nach dem Unglück tot geborgen werden.
Hier geht es zur Bilderstrecke: Hinterhaus in Düsseldorf-Friedrichstadt eingestürzt
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