Die Krefeld-Affäre hat ein neues Kapitel aufgeschlagen. Die Abschiebung von Menschen in den Iran hat zu großem Aufsehen geführt. Im Zentrum des Skandals steht der Erwerb von Papieren, der für viele Menschen faktisch unmöglich ist. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Vorgänge beschäftigt die Öffentlichkeit und Politiker gleichermaßen. Wie konnte es zu dieser Situation kommen? Welche Konsequenzen werden daraus gezogen? In diesem Artikel werden wir tiefer in die Krefeld-Affäre eindringen und die Hintergründe beleuchten.
Abschiebung in den Iran blockiert: Land NRW muss immer wieder Duldung erteilen
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) muss immer wieder Menschen eine Duldung erteilen, die eigentlich abgeschoben werden sollten. Dies gilt auch für den Fall des mutmaßlichen Brandstifters von Krefeld, der wegen Gewalt- und Sexualdelikten vorbestraft ist und kein Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzt.
„Eine Rückführung ist ohne Reisedokumente nicht möglich, worauf die Landesregierung immer wieder hingewiesen hat“, erklärte eine Sprecherin des Fluchtministeriums. Mangels Ausweisdokumenten erhielt auch der 38-jährige Iraner in Krefeld eine Duldung.
KrefeldAffäre: Bundesregierung kritisiert Schwierigkeiten bei Ausreise von Iranern
Nach Auffassung des Fluchtministeriums war das Krefelder Amt praktisch gezwungen, die Duldung zu vergeben. „Wenn eine Ausländerbehörde eine Person nicht abschieben kann, weil sie wie in diesem Falle keine Papiere hat, dann kann sie ihm nur einen Aufenthaltstitel erteilen – das ist natürlich in einem Fall wie diesem nicht wünschenswert – oder aber eine Duldung aussprechen“, erklärte die Sprecherin. „Rechtlich gibt es keine andere Möglichkeit.“
Der mutmaßliche Brandstifter von Krefeld hatte Asylanträge in mehreren Ländern gestellt und war immer wieder untergetaucht. Die Bundesregierung kritisiert die Schwierigkeiten bei der Ausreise von Iranern und fordert, dass die Identitäten der Menschen, die bei uns leben, geklärt werden können.
Identitätsklärung als Hindernis
Ein wesentliches Hindernis bei der Abschiebung von Menschen ohne Papiere ist die fehlende Kooperation der Herkunftsländer. Die iranischen Behörden verlangen sogenannte ,Freiwilligkeitserklärungen‘ der Betroffenen, in denen sie erklären, dass sie aus freien Stücken in ihr Heimatland zurückreisen wollen.
Die Bundesregierung ist gefordert, mit anderen Staaten „stabile und praxiswirksame Rahmenbedingungen“ für Passersatzbeschaffungen und Flugabschiebungen zu erreichen, auch die Europäische Union müsse handeln.
Die Landtagsfraktion der FDP will diese Argumentation nicht gelten lassen und sieht im Krefelder Fall „ein klares Verwaltungsversagen, das dringend aufgearbeitet werden muss“.
Zahlen und Fakten
Zum Stichtag 30. September waren laut Ausländerzentralregister knapp 2100 iranische Staatsangehörige in NRW ausreisepflichtig, rund 1900 von ihnen waren „geduldet“. Ein bundesweiter Abschiebestopp in den Iran ist Ende 2023 nach etwa einem Jahr ausgelaufen. Insgesamt lebten Ende 2023 rund 59.400 ausreisepflichtige Menschen unterschiedlicher Herkunft in NRW; etwa 48.900 von ihnen mit einer Duldung.
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