Abfindung: Mit dieser Regelung können Sie Steuern sparen Übersetzung: Abfindung: Mit dieser Regelung können Sie Steuern sparen Lauter Übersetzung:

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Abfindung: Finanzielle Vorteile durch die Fünftelregelung

Werden Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber gekündigt, erhalten sie nicht selten eine Abfindung. Diese Zahlung gilt als Arbeitslohn und muss daher versteuert werden. Mit der sogenannten Fünftelregelung kommen Finanzämter Begünstigten allerdings entgegen - und erheben weniger Steuern.

Automatisch passiert das jedoch nicht. Noch bis Ende des Jahres können Arbeitgeber die Regelung schon bei der Auszahlung anwenden. Tun sie das nicht, müssen Gekündigte das selbst nachträglich über die Steuererklärung beantragen. Ab 2025 müssen sie das in jedem Fall - denn dann dürfen Arbeitgeber keinen Gebrauch mehr von der Fünftelregelung machen.

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) macht das anhand eines Beispiels deutlich: Ein 40-jähriger alleinstehender Arbeitnehmer hat 2024 ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro. Zum Ende des Jahres wird ihm gekündigt, im Dezember erhält er daraufhin zusätzlich eine Abfindung in Höhe von 20.000 Euro.

Damit die Abfindung das Jahresbrutto - und damit die Steuerlast - nicht in dem einen Jahr extrem in die Höhe treibt, tut das Finanzamt jetzt so, als wäre die Abfindung in fünf verschiedenen Jahren geflossen und rechnet dem Jahresbrutto nur ein Fünftel der Abfindung hinzu - also 44.000 Euro.

Für dieses Einkommen betrüge die Einkommensteuer des Mannes laut VLH 8.816 Euro. Ohne den Abfindungsanteil müsste er nur 7.495 Euro zahlen, entfallen also 1.321 Euro alleine auf die gefünftelte Abfindung. Dieser Betrag wird nun mit fünf multipliziert, um die gesamte Steuerlast für die Abfindung zu erhalten - ergibt 6.605 Euro.

Damit würde der Mann für das Jahr 2024 Einkommensteuer auf sein normales Gehalt in Höhe von 7.495 Euro zahlen und auf die Abfindung noch einmal 6.605 Euro - macht in Summe 14.100 Euro.

Wie beantragt man die Anwendung der Sonderregel?

Wie beantragt man die Anwendung der Sonderregel?

Für die Anwendung der Fünftelregelung müssen Sie lediglich die Höhe der Abfindung in die Zeile 18 der Anlage N eintragen, die darauf angefallene Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag in Zeile 19 und die Kirchensteuer in Zeile 20. Mehr ist gar nicht zu tun. Auch Belege müssen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht mitliefern, sie müssen sie aber auf Nachfrage nachreichen.

Es lohnt sich, die Fünftelregelung zu nutzen, um Steuern zu sparen. Wer ab dem kommenden Jahr eine Abfindung erhält, tut also gut daran, eine Steuererklärung abzugeben. Hat der Arbeitgeber die Regelung angewendet, ist die Abgabe sogar Pflicht.

Stefan Lehmann

Ich bin Stefan, ein Journalist von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Ich liefere die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität und decke eine Vielzahl von Themen ab. Meine Artikel sind gut recherchiert und informieren die Leser über wichtige Ereignisse in der Welt. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Streben nach Wahrheit spiegeln sich in meiner Arbeit wider, während ich stets daran arbeite, die Leser bestmöglich zu informieren.

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