Hammer Gericht: Hitlergruß auch mit linker Arm strafbar

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Hammer Gericht: Hitlergruß auch mit linker Arm strafbar

In einem Grundsatzurteil hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass der Hitlergruß, unabhängig davon, ob er mit der rechten oder linken Hand ausgeführt wird, strafbar ist. Damit setzt das Gericht ein deutliches Zeichen gegen die Verherrlichung des Nationalsozialismus. Laut Paragraph 86a des Strafgesetzbuches wird der öffentliche Gebrauch von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, wie dem Hitlergruß, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Hitlergruß ein Symbol der Verachtung für die Opfer des Nationalsozialismus und seiner Ideologie sei.

Hitlergruß auch links: OLG Hamm bestätigt Verurteilung

Hitlergruß auch links: OLG Hamm bestätigt Verurteilung

Ein mit dem linken Arm ausgeführter Hitlergruß ist strafbar, entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm. Der 51-jährige Mann aus Bremen war zuvor vom Landgericht Münster zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden.

Der Angeklagte hatte im Jahr 2022 am Rande eines G-7-Treffens in Münster zweimal mit dem linken Arm die als Hitlergruß bekannte Geste gezeigt. Laut Gerichtsangaben war er zuvor mit Demonstranten aus dem linken Spektrum aneinandergeraten. Diese habe er mit dem Hitlergruß provozieren wollen.

Vor dem Landgericht Münster räumte der Mann ein, gewusst zu haben, dass der Hitlergruß mit dem rechten Arm strafbar ist. Er habe die anderen Personen provozieren wollen, was eine Dummheit gewesen sei. Er habe aber absichtlich den linken Arm benutzt, weil das seiner Ansicht nach nicht verboten sei.

Das Landgericht Münster verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Es kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte es mindestens für möglich hielt, dass es sich bei seiner Geste um ein verbotenes Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation handelte.

Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten verwarf das Oberlandesgericht nun als unbegründet. Der zuständige Strafsenat befand, dass bereits das Bundesverfassungsgericht und andere Obergerichte entschieden haben, dass auch der mit dem linken Arm ausgeführte Hitlergruß die Verwendung einer verbotenen nationalsozialistischen Grußform darstellt.

Das Verbot solle verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen sich wieder einbürgert. Die Verwendung solcher Kennzeichen soll aus dem Bild des politischen Lebens in Deutschland grundsätzlich verbannt werden, damit eine Gewöhnung an diese nicht eintrete. Sie seien kein hinzunehmendes Mittel der politischen Auseinandersetzung.

Birgit Schäfer

Als Redakteurin und Chefredakteurin mit langjähriger Erfahrung bei Uslar Hier, der Nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Leidenschaft, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit einem scharfen journalistischen Blick und einem tiefen Verständnis für aktuelle Themen, bin ich stets bestrebt, qualitativ hochwertige Inhalte zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Meine Arbeit bei Uslar Hier spiegelt meine Engagement für unvoreingenommene Berichterstattung und meine Liebe zur Sprache wider.

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