- Nettetal: Anzahl der Altkleidercontainer soll begrenzt werden
- Nettetal reduziert die Anzahl der Sammelcontainer für Altkleider auf öffentlichen Straßen
- Übermöblierung auf öffentlichen Flächen vermeiden
- Getrennte Sammlung von Altkleidern verpflichtend
- Konzept mit höchstens acht Standorten
- Kritik an unkoordiniertem Aufstellen der Container
- Rechtsprechung bestätigt die Linie der Stadt
Nettetal: Anzahl der Altkleidercontainer soll begrenzt werden
In der Stadt Nettetal soll die Anzahl der Altkleidercontainer begrenzt werden. Die Stadtverwaltung plant, die Anzahl der Container auf ein bestimmtes Limit zu reduzieren, um die Überschwemmung der Straßen mit solchen Containern zu verhindern. Laut Aussage des Bürgermeisters sei die derzeitige Situation unzumutbar und müsse dringend angegangen werden. Die Bürger der Stadt fordern seit langem eine Lösung für das Problem der überfüllten Container, die oftmals die Straßenbilder verschandeln. Die Stadtverwaltung will nun zusammen mit den örtlichen Unternehmen nach einer Lösung suchen, um die Situation zu verbessern.
Nettetal reduziert die Anzahl der Sammelcontainer für Altkleider auf öffentlichen Straßen
In Nettetal soll es künftig nur noch an acht Standorten auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen Sammelcontainer für Altkleider geben. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Nettetal sprach sich am Donnerstag einstimmig dafür aus, diese Obergrenze festzulegen. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 14. November.
Übermöblierung auf öffentlichen Flächen vermeiden
Die Stadtverwaltung bezeichnet dies als Übermöblierung auf öffentlichen Flächen, gemeint ist: Es soll nicht zu viele Sammelcontainer für Altkleider geben. Dies soll auch vermieden werden, dass das Orts- oder Stadtbild negativ beeinflusst wird.
Getrennte Sammlung von Altkleidern verpflichtend
Grundsätzlich ist die Stadt Nettetal als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Abfallbeseitigung zuständig. Ab dem 1. Januar 2025 müssen nun auch Textilabfälle getrennt gesammelt werden. Bislang können Altkleider über die Restmülltonne entsorgt werden.
Durchschnittlich werden pro Altkleidercontainer jährlich 40 Tonnen Altkleider gesammelt. Dabei werden 50 Leerungen mit jeweils zwei Kubikmetern Textilien zugrunde gelegt.
Konzept mit höchstens acht Standorten
Um einen Sammelcontainer auf öffentlichen Flächen aufstellen zu dürfen, wird grundsätzlich eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss nun ein Konzept mit höchstens acht Standorten.
Nicht betroffen von diesem Konzept sind die Container auf privaten Flächen. Im öffentlichen Raum stehen Container in Hinsbeck am Kindergarten an der Oirlicher Straße und am Marktplatz zur Parkstraße, in Breyell auf dem Penny-Parkplatz an der Biether Straße und an der Weberstraße an der Ecke zum Ritzbruch. In Leuth steht ein Container auf dem Parkplatz am Xylanderweg, in Schaag an der Blumenstraße. In Kaldenkirchen sind die Standorte am Tegelener Weg (Netto) und an der Ravensstraße vorgesehen.
Kritik an unkoordiniertem Aufstellen der Container
Gegen das unkoordinierte Aufstellen der Container gehe man seit Jahrzehnten an, teilte die Stadt mit. Bemängelt wurde beispielsweise, dass oft keine Kontaktdaten auf den Containern angegeben wären. Im Falle einer Gefahr oder Beschädigung könnten so die Eigentümer nicht umgehend informiert werden.
Schon im April 2014 hatte der Stadtrat beschlossen, dass auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen keine Erlaubnis für diese Container mehr erteilt werden soll.
Rechtsprechung bestätigt die Linie der Stadt
Nun kommt die Rechtsprechung ins Spiel. Aktuell hat das Oberverwaltungsgericht NRW noch einmal die bisherige Linie bekräftigt, dass ein Rat einer Kommune der entsprechenden Verwaltung nicht vorgeben darf, derartige Anträge grundsätzlich abzulehnen. Der Knackpunkt: Werde ein Antrag gestellt, könne die Verwaltung nicht mehr „ermessen“, sondern nur ablehnen. Und das gehe so nicht, so das Oberverwaltungsgericht.
Das Heft des Handelns bleibt letztendlich doch beim Rat. Per Beschluss kann der Stadtrat nämlich die Zahl der Container im öffentlichen Raum begrenzen. Ist diese Zahl erreicht, wird keine weitere Erlaubnis mehr erteilt.
Unberührt von dieser Empfehlung sind die Altkleider-Container, die auf privaten Flächen von karitativen Sammlern platziert wurden, beispielsweise vom DRK oder den Maltesern. Auf diese Flächen habe man keinen Zugriff, teilte die Stadtverwaltung mit.
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