Gesetz zur Cannabis-Behandlung: Polizei kritisiert ineffiziente Auswirkungen

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Gesetz zur Cannabis-Behandlung: Polizei kritisiert ineffiziente Auswirkungen

Die Cannabis-Reform in Deutschland hat zu einer heftigen Debatte geführt. Insbesondere die Polizei äußert Kritik an den ineffizienten Auswirkungen des Gesetzes zur Cannabis-Behandlung. Laut den Beamten sei die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis schwierig und führe zu einer Überlastung der Strafverfolgungsbehörden. Die Polizei wirft dem Gesetzgeber vor, dass das Gesetz nicht ausreichend auf die Realität der Straßenverkehrssicherheit Rücksicht nimmt. Die Kritik der Polizei hat zu einer intensiven Debatte über die Zukunft der Cannabis-Politik in Deutschland geführt.

Polizei kritisiert ineffiziente Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes

Fast jeder dritte Deutsche nimmt seit der Legalisierung mehr Cannabiskonsum in seinem Umfeld wahr. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur. Dabei gaben 31 Prozent der befragten Wahlberechtigten an, in ihrem Alltagsumfeld mehr Konsum von Cannabis zu beobachten.

Auch Polizisten kommen zu einem ähnlichen Ergebnis. Wir sehen mehr Feststellungen im öffentlichen Raum und im Verkehr, sagt Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Mehr als die Hälfte der Bundesbürger findet Legalisierung falsch

Mehr als die Hälfte der Bundesbürger findet Legalisierung falsch

Eine knappe Mehrheit von 55 Prozent hält die Legalisierung rückblickend für falsch. 37 Prozent der erwachsenen Bundesbürger findet sie richtig. Acht Prozent der mehr als 2100 Befragten waren in dieser Frage unschlüssig oder machten keine Angaben.

Neues Cannabis-Gesetz ist ein Glücksfall für die Angeklagten

Neues Cannabis-Gesetz ist ein Glücksfall für die Angeklagten

Generell ist Kiffen für Volljährige seit 1. April mit Beschränkungen legal. Seitdem erlaubt ist auch der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Seit 1. Juli können zudem nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen.

Zuvor müssen sie allerdings eine Erlaubnis beantragen. In den Clubs können Erwachsene Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Ein Anbau von Cannabis zu gewerblichen Zwecken ist - abgesehen von Medizinalcannabis - nicht erlaubt. Bis Ende August waren laut einer dpa-Umfrage bei den Länderbehörden bundesweit mehr als 280 Anträge auf Erlaubnisse bei den Behörden eingegangen.

GdP sieht noch keine positiven Auswirkungen

GdP sieht noch keine positiven Auswirkungen

Ein erklärtes Ziel der Reform der Ampel-Regierung war es, durch die Legalisierung des beschränkten Eigenanbaus den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Daran, dass dieses Ziel erreicht wird, hat zumindest die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erhebliche Zweifel.

Es war falsch, ein Gesetz zu beschließen, dass die Verantwortung für ein berauschendes Mittel ausschließlich in private Hände legt, sagt GdP-Vize Poitz. Er hätte hier ein Konzept mit mehr staatlicher Kontrolle besser gefunden, anstatt den Ländern und Kommunen die Einhaltung der komplexen Regeln aufzuerlegen, dazu gehört etwa, dass ein Konsum in sowie in Sichtweite von Schulen nicht erlaubt ist.

Poitz findet, das Gesetz setze erstens deutliche Signale, die zu mehr Konsum führten und sei insgesamt handwerklich schlecht gemacht. Eine Folge davon sei, dass Strukturen der organisierten Kriminalität hier jetzt einen viel größeren Markt sehen.

Bundesinnenministerium sieht kein Problem bei OK-Bekämpfung

Bundesinnenministerium sieht kein Problem bei OK-Bekämpfung

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums betont auf Anfrage, das Ministerium habe sich im Gesetzgebungsverfahren dafür eingesetzt, dass vor allem Aspekten der Sicherheit, der wirksamen Kriminalitätsbekämpfung und des Jugendschutzes Rechnung getragen wurde.

Das Letzteres gelungen ist, bezweifeln allerdings mehr als zwei von drei Bundesbürgern. Der Aussage Ich mache mir in Bezug auf Cannabiskonsum Sorgen um den Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen stimmten 68 Prozent der Teilnehmer der YouGov-Umfrage zu. Lediglich 26 Prozent der Bundesbürger teilen diese Sorge nicht.

Evaluierung der neuen Regelung soll 2025 kommen. Da die Rechtslage erst seit wenigen Monaten in Kraft sei, ließen sich derzeit noch keine grundsätzlichen Feststellungen zu Auswirkungen auf die Arbeit des Bundeskriminalamts (BKA) treffen, heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Die Folgen des Gesetzes würden aber zeitnah unter Beteiligung des BKA, der Bundespolizei und der Polizeien der Länder untersucht.

Ergebnisse seien in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres zu erwarten, sagt die Sprecherin - also womöglich erst nach der nächsten Bundestagswahl.

Stefan Lehmann

Ich bin Stefan, ein Journalist von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Ich liefere die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität und decke eine Vielzahl von Themen ab. Meine Artikel sind gut recherchiert und informieren die Leser über wichtige Ereignisse in der Welt. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Streben nach Wahrheit spiegeln sich in meiner Arbeit wider, während ich stets daran arbeite, die Leser bestmöglich zu informieren.

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