Achtung in der Altstadt Düsseldorf: Raser erhalten ein Jahr auf Bewährung

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Achtung in der Altstadt Düsseldorf: Raser erhalten ein Jahr auf Bewährung

Das Landgericht Düsseldorf hat in einem aufsehenerregenden Urteil eine Gruppe von Rasern verurteilt, die in der Altstadt Düsseldorfs für Chaos und Gefahr auf den Straßen sorgten. Die Angeklagten wurden zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt, nachdem sie sich schuldig bekannt hatten, das Temposündergesetz wiederholt gebrochen zu haben. Die Verteidigung argumentierte, dass die Angeklagten lediglich jugendliche Ausschweifungen begangen hätten, doch das Gericht sah dies anders. Die Raser müssen nun mit der Aussicht auf eine reale Haftstrafe leben, wenn sie innerhalb eines Jahres erneut gegen das Gesetz verstoßen.

Raser auf Bewährung: Düsseldorfer Amtsgericht verurteilt 31-Jährigen zu einem Jahr auf Bewährung

Raser auf Bewährung: Düsseldorfer Amtsgericht verurteilt 31-Jährigen zu einem Jahr auf Bewährung

In Abwesenheit wurde ein 31-Jähriger aus Bergheim vom Düsseldorfer Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der Grund: Er hatte sich einer Polizeikontrolle entzogen und dabei beinahe Menschen verletzt.

Die Tat: Am 8. August 2020 fuhr der Angeklagte in der Düsseldorfer Altstadt verbotswidrig über die Mühlenstraße, wo zu diesem Zeitpunkt eine Verkehrskontrolle stattfand. Als er versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen, gab er Gas und fuhr weiter durch die Altstadt. Mehrere Polizisten mussten ausweichen, ein Beamter wurde leicht am Ellenbogen touchiert. Erst als zwei Polizisten Schusswaffen zogen, stoppte er.

Weitere Vorfälle: Dem 31-Jährigen wurden insgesamt drei Vorfälle zur Last gelegt. Am 13. und 15. August 2020 soll er in der Nähe der Polizeiwache in Bergheim Auto gefahren sein, obwohl er keinen Führerschein besaß.

Das Urteil: Der 31-Jährige wurde wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter gefährlicher Körperverletzung – weil er sein Auto einsetzte – und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt. Seine Freiheitsstrafe von einem Jahr wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Auflagen gelten zwei Jahre lang. Zudem muss er insgesamt 6000 Euro zahlen, jeweils zur Hälfte an die Vereine Franzfreunde und Crossroad.

Begründung: Laut der Gerichtssprecherin wurde bei der Verurteilung berücksichtigt, dass ein schriftliches Verfahren eine Geständnisfunktion hat, der Mann also als geständig gilt. Sein Verteidiger sagte bei der Verhandlung, dass der 31-Jährige die Vorwürfe wohl auch eingeräumt hätte, wenn er vor Ort gewesen wäre.

Das Fazit: Das Urteil ist rechtskräftig. Der 31-Jährige muss sich mit den Konsequenzen seiner Tat auseinandersetzen und sich bemühen, sein Verhalten in Zukunft zu ändern.

Birgit Schäfer

Als Redakteurin und Chefredakteurin mit langjähriger Erfahrung bei Uslar Hier, der Nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Leidenschaft, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit einem scharfen journalistischen Blick und einem tiefen Verständnis für aktuelle Themen, bin ich stets bestrebt, qualitativ hochwertige Inhalte zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Meine Arbeit bei Uslar Hier spiegelt meine Engagement für unvoreingenommene Berichterstattung und meine Liebe zur Sprache wider.

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