Thyssenkrupp-Unterstützung würde bei Insolvenz an das Land zurückfließen (Obras con mi asistente de lenguaje alemán)

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Thyssenkrupp-Unterstützung würde bei Insolvenz an das Land zurückfließen

Die Thyssenkrupp AG, ein deutscher Industriekonzern, steht derzeit vor einer Zukunftsentcheidung. Im Falle einer Insolvenz würde die vom Bundesland gewährte Unterstützung an das Land zurückfließen. Dies wurde bekannt, als die nordrhein-westfälische Landesregierung einen Vertrag mit dem Unternehmen unterzeichnete. Der Vertrag regelt die Bedingungen für die Finanzhilfe, die Thyssenkrupp im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes erhalten hat. Sollte das Unternehmen insolvent werden, würde die gewährte Unterstützung an das Land zurückgezahlt werden müssen.

Thyssenkrupp-Unterstützung könnte bei Insolvenz an das Land zurückfließen

Im Zuge einer Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses im Düsseldorfer Landtag hat die Landespolitik ein mögliches Aus für die grüne Stahlproduktion bei Thyssenkrupp diskutiert.

Insolvenz-Threat: Thyssenkrupp könnte Milliarden zurückzahlen müssen

Insolvenz-Threat: Thyssenkrupp könnte Milliarden zurückzahlen müssen

NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) unterstrich, dass der klimaneutrale Umbau von Thyssenkrupp die einzige Lösung für das Fortbestehen des Unternehmens und damit zur Sicherung der Arbeitsplätze am Standort Duisburg sein werde.

Die Landesregierung gehe weiterhin davon aus, dass das Projekt in der bisher geplanten Form umgesetzt werde. Bund und Land hatten für eine wasserstoffbasierte Direktreduktionsanlage am Standort Hamborn insgesamt rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für das Land ist es die größte Einzelförderung seiner Geschichte.

Klimaneutrale Zukunft für Thyssenkrupp: Wenn das Projekt scheitert, muss das Land sein Geld zurückfordern

Klimaneutrale Zukunft für Thyssenkrupp: Wenn das Projekt scheitert, muss das Land sein Geld zurückfordern

Die Ministerin hatte im Interview mit unserer Redaktion für diesen Fall eine Rückforderung der geflossenen Mittel plus Zinsen angekündigt. Im Ausschuss erklärte sie, dass bislang von Landesseite ein hoher zweistelliger Millionenbetrag geflossen sei. Es sei gesichert, dass auch in einem Falle einer Insolvenz Rückforderungen an den Mutterkonzern für diese Projektsumme möglich sein werden.

Thyssenkrupp will Milliarden notfalls zurückzahlen

Die SPD-Fraktion, die die Sitzung beantragt hatte, verlangte mehr Auskünfte darüber, welche Folgen ein Aus für den Hochlauf der gesamte Wasserstoffwirtschaft in NRW haben werde. Thyssenkrupp gilt als einer der größten Abnehmer.

Die Ministerin erklärte dazu lediglich, dass in der Wasserstoff-Roadmap bis 2045 ein Bedarf von 129 bis 179 Terawattstunden ermittelt worden sei. Wasserstoff werde nicht nur in der Stahlbranche benötigt, sondern auch in der Chemieindustrie oder aber zur Stromerzeugung in entsprechenden Kraftwerken. Es sei sichergestellt, dass der Wasserstoffhochlauf nicht an einem einzelnen Stahlprojekt hänge.

Dann wird Thyssenkrupp das Geld zurückzahlen müssen, warnte Ministerin Neubaur.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen, Jan Matzoll, übte scharfe Kritik an Konzernchef Miguel López und Aufsichtsratschef Siegfried Russwurm. Diese hätten in den letzten Wochen den klaren Willen, dass die Montanmitbestimmung gelebt werde, mit Füßen getreten.

SPD-Fraktionsvize Alexander Vogt wies darauf hin, dass der Plan des tschechischen Investors Daniel Křetínský, die eigenen Anteile auf 50 Prozent aufzustocken, womöglich damit zusammenhänge, dass er aufgrund seiner eigenen Unternehmungen eher auf ein Produktionsverfahren mit Strom statt mit Wasserstoff setze und entsprechend gar kein Interesse daran habe, das Projekt weiterzuverfolgen. Dem widersprach die Ministerin.

Neubaur zufolge sei Kretinskys Einstieg klar unter den Bedingungen der wasserstoffbasierten Stahlproduktion erfolgt. Ihr lägen keine Erkenntnisse vor, dass es einen Abgesang von Thyssenkrupp oder seiner Stahlsparte auf die Direktreduktionsanlage gebe.

Vogt verlangte einmal mehr, dass das Land dringend einen Posten im Aufsichtsrat beanspruchen müsse. Nur die Appelle an den Vorstand und die Entscheidungsträger, die Sie seit knapp einem Jahr hier vortragen, reichen ja anscheinend nicht aus.

Auch er wies noch einmal darauf hin, dass Russwurm ja mehrfach von seinem Doppelstimmrecht im Aufsichtsrat Gebrauch gemacht und die Arbeitnehmerseite überstimmt habe.

Reisende soll man ziehen lassen, warb Neubaur noch einmal eindringlich dafür, sich nicht weiter an Spekulationen zu beteiligen und damit die Verunsicherung in der Belegschaft weiter zu erhöhen. Es würden nun Business Pläne erarbeitet. Das sei völlig legitim.

Andreas Möller

Ich bin Andreas, ein Redakteur der Website Uslar Hier, eine nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Redakteur auf dieser Plattform verfasse ich Artikel mit strenger Objektivität, um unseren Lesern stets die neuesten Nachrichten zu liefern. Meine Leidenschaft für Journalismus und mein Engagement für die Wahrheit spiegeln sich in meinen Beiträgen wider, während ich kontinuierlich daran arbeite, unsere Leserschaft mit relevanten und informativen Inhalten zu versorgen.

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