Bundestag beschließt Gesetz für Kitas - Was die neue Regelung bringt
Der Bundestag hat ein neues Gesetz für die Kinderbetreuung beschlossen, das die Rahmenbedingungen für die Kitas in Deutschland grundlegend ändern wird. Die neue Regelung zielt darauf ab, die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern und die Chancengleichheit für alle Kinder zu fördern. Durch die Gesetzesänderung sollen die Kitas besser ausgestattet und die Pädagogen besser qualifiziert werden, um den Bedürfnissen der Kinder besser gerecht zu werden. Darüber hinaus soll die finanzielle Förderung für Eltern, die ihre Kinder in Kitas anmelden, erhöht werden.
Bundestag gibt grünes Licht für neues KitaGesetz: Qualität soll verbessert werden
Mit einem neuen Gesetz soll sich die Qualität an deutschen Kitas verbessern. Der Bundestag gab dazu am späten Abend mehrheitlich grünes Licht. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Zwei Milliarden Euro für die Länder
Im Kern sieht das Gesetz vor, dass die Länder auch in den kommenden beiden Jahren jeweils rund zwei Milliarden Euro vom Bund zur Verbesserung des Betreuungsangebots an Kitas erhalten sollen. Der Fokus soll dabei auf mehr Stellen für Erzieherinnen und Erzieher liegen, vor allem in Westdeutschland.
Personalmangel in Kindertagesstätten: Allein in Westdeutschland wird nach Berechnungen von Experten an der TU Dortmund von einer Personallücke von bis zu 90.000 Fachkräften bis 2030 in Kitas ausgegangen.
Regionale Unterschiede
In ostdeutschen Bundesländern könnte es wegen sinkender Kinderzahlen dagegen sogar zu einem Personalüberangebot kommen. Bundesmittel könnten hier nach Ansicht des federführenden Familienministeriums dazu genutzt werden, um bestehendes Personal zu halten und in Qualitätsverbesserungen zu investieren.
Weitere Maßnahmen
Auch für die Bereiche Verpflegung, Bewegung, Sprachentwicklung und die Kindertagespflege stehen die Bundesmittel laut Gesetz zur Verfügung. Sie werden neben dem Hauptanliegen der Personal-Gewinnung als zentrale Handlungsfelder definiert.
Keine Kita-Gebühren mehr
Länder dürfen die Mittel vom Bund, anders als bisher, künftig nicht mehr zur Senkung von Kita-Gebühren nutzen. Eine Übergangsfrist gilt bis Ende 2025. Den Ländern stehe es aber frei, ihre eigenen Mittel künftig für Beitragssenkungen einzusetzen, betonte Familienministerin Lisa Paus (Grüne): Die Bundesländer können weiter zusätzlich in die Kindertagesbetreuung investieren.
Die Familienministerin geht daher nicht davon aus, dass die Kita-Beiträge durch das neue Gesetz steigen werden.
Denn damit steht und fällt die Verlässlichkeit der Kitas für Kinder und Familien., sagte Paus. Der Fokus liege nun darauf, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.
Schreibe einen Kommentar