Verbraucherzentrale NRW: Ratschläge zum Umgang mit dem Laub

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Verbraucherzentrale NRW: Ratschläge zum Umgang mit dem Laub

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) bietet Rat und Hilfe bei der Bewältigung der herbstlichen Laubproblematik. Jedes Jahr fallen Millionen von Blättern von Bäumen und Sträuchern, die dann auf Straßen, Wegen und in Gärten liegen bleiben. Dies kann zu einer erhöhten Unfallgefahr auf Straßen und Wegen führen, insbesondere bei nasser Wetterlage. Doch auch für Haus- und Grundstückseigentümer kann das Laub zu einem Problem werden, da es Gartenteiche und Dachrinnen verstopfen kann. Um diese Probleme zu minimieren, hat die Verbraucherzentrale NRW einige wertvolle Tipps und Ratschläge zusammengestellt, die im Folgenden vorgestellt werden.

Verbraucherzentrale NRW: Ratschläge zum Umgang mit dem Laub

Im Herbst verfärben sich die Blätter und setzen tolle farbliche Akzente. Doch viele Gartenbesitzer fragen sich in dieser Zeit wieder: Wohin nur mit dem ganzen Laub?

Lösungen für den Herbst: Wie Sie das Laub in Ihrem Garten effizient entsorgen

Lösungen für den Herbst: Wie Sie das Laub in Ihrem Garten effizient entsorgen

Fegen: Gehwege müssen frei sein

Die Pflicht zum Laubfegen bezieht sich zunächst auf das eigene Grundstück. Wenn die Gemeinde die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Hausbesitzer übertragen hat, sind diese auch dort verpflichtet, im Herbst die Wege freizuhalten. Sonst kann es teuer werden, wenn jemand ausrutscht.

Eigentümer können die Pflichten für den Fegedienst an die Mieter weiterreichen, müssen das jedoch im Mietvertrag festhalten. Zudem müssen Hausbesitzer kontrollieren, ob die Mieter ihren Pflichten nachkommen.

Wenn nach einem Sturz auf nassem Laub Schadenersatz geltend gemacht wird, tritt in der Regel die private Haftpflichtversicherung von Mieter oder Eigentümer ein, zumindest dann, wenn letztere die Immobilie selbst bewohnen.

Bei einem Mehrfamilienhaus oder einem vermieteten Einfamilienhaus greift im Schadensfall die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Bei Anlagen mit Eigentumswohnungen sind alle Parteien gemeinsam in der Pflicht. Auch hier hilft die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Allerdings gelten keine festen Regeln, wie häufig gefegt werden muss. Das bedeutet auch: Nicht jeder Unfall auf laubbedecktem Boden zieht automatisch Schadenersatzansprüche nach sich.

Im Streitfall prüfen Gerichte nämlich, ob Betroffene den Unfall durch allzu sorgloses Verhalten verschuldet haben.

Entsorgen: Am besten biologisch

Entsorgen: Am besten biologisch

Das Laub von Gehwegen wird am besten in der Biotonne oder auf dem eigenen Kompost entsorgt. Viele Gemeinden bieten in der Zeit des herbstlichen Blätterfalls zudem spezielle Behälter oder Säcke für Laub an, die separat abgeholt werden, oder verlängern die Öffnungszeiten ihrer Bau- und Wertstoffhöfe, sodass Privatpersonen dort Laub abgeben können.

Informationen dazu finden sich im kommunalen Abfallkalender oder beim Entsorger vor Ort.

Nur wenn es gar keine Alternative gibt oder das Laub stark verschmutzt ist, kann es in kleinen Mengen über die Restmülltonne entsorgt werden. Das gilt auch für Blätter, die einen deutlichen Pilzbefall oder andere Pflanzenkrankheiten zeigen.

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Tabu: Laub und Baumschnitt verbrennen

Auch wenn es früher durchaus üblich war: Einfach im Garten ein Feuer zu machen, um das Laub loszuwerden, ist keine gute Idee. Denn laut Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das Verbrennen von Gartenabfällen durch Privatpersonen verboten. Verwerten hat Vorrang. In NRW steht auch das Landesimmissionsschutzgesetz dem privaten Verbrennen entgegen.

Wer es dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Nutzen: Winterschutz und Dünger

Unter Bäumen, auf Gemüsebeeten und unter Stauden kann das Laub ruhig liegen bleiben. Der Boden profitiert von dem Schutzmantel, denn bei starkem Regen bleiben mehr Mineralien in der Erde.

Ein Laubhaufen in einer Gartenecke ist für Igel, Insekten und andere Kleintiere ein optimaler Unterschlupf für die kalte Jahreszeit.

Die Blätter verrotten zu einem nährstoffreichen Humus, der im Frühjahr anstelle von teurer Gartenerde verwendet werden kann.

Für den Rasen jedoch ist eine dicke Laubschicht schädlich, weil Gras auch im Winter langsam weiter wächst. Fehlen Nährstoffe und Licht, wird der Rasen gelb.

Pusten: Vorsicht mit Laubbläsern und -saugern

Laubbläser und Laubsauger dürfen wegen ihrer Lautstärke nur zu bestimmten Uhrzeiten eingesetzt werden – nämlich in der Regel werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr.

Kommunen können in ihren Satzungen strengere Regeln für den Lärmschutz festlegen.

Da die Geräte auch Kleintieren und Insekten Schaden zufügen, ist ihr Gebrauch kritisch zu sehen. Naturschutzverbände und auch das Bundesumweltministerium raten vor allem im privaten Bereich von einem Gebrauch ab.

Stattdessen sollten Hobbygärtner zum Rechen greifen

Kontrollieren: Regenrinnen und Abflüsse

Wenn sich Laub in Regenrinnen und vor Abflussrohren sammelt, fällt das nicht immer sofort ins Auge. Doch sobald sich die Blätter zu einer dicken Schicht formieren, werden sie so wasserdicht wie Plastikfolie.

Wenn dann die Abflüsse verstopfen und der Regen sich vom Dach oder vor Ablaufgittern einen anderen Weg sucht, können teure Wasserschäden entstehen.

Vermeiden lässt sich dies durch das Anbringen spezieller Gitter, von denen die Blätter abrutschen, oder durch regelmäßige Kontrolle und Reinigung.

Mehr rund ums Laub unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/18550

Udo Müller

Als Experte und leidenschaftlicher Autor auf Uslar Hier, der nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen, bin ich Udo stets bemüht, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Meine Artikel sind fundiert recherchiert und bieten dem Leser einen umfassenden Überblick über aktuelle Geschehnisse. Meine Leidenschaft für den Journalismus spiegelt sich in jedem meiner Beiträge wider, und ich strebe danach, unseren Lesern stets relevante und informative Inhalte zu liefern. Mit Uslar Hier haben Sie einen verlässlichen Begleiter für die tägliche Nachrichtenberichterstattung.

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