Neue Richtlinien für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen in Polizeiwachen

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Neue Richtlinien für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen in Polizeiwachen

Die neuen Richtlinien für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen in Polizeiwachen sollen sicherstellen, dass die Rechte und Bedürfnisse der jungen Menschen in Gewahrsam genommen werden. Die Vorgaben sehen vor, dass die Polizei sensibel und angemessen auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen eingeht. Die Richtlinien umfassen unter anderem die Sicherstellung einer angemessenen Betreuung, die Vermeidung von Zwangsmaßnahmen und die Garantie der Zugänglichkeit zu sozialen und pädagogischen Dienstleistungen. Durch die Einführung dieser Richtlinien soll die Qualität der polizeilichen Arbeit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen verbessert werden.

Neue Vorgaben für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen in Polizeizellen

Die Polizeizellen sollen auch für Kinder oder Jugendliche altersgerecht angepasst werden. Das sieht eine neue Verordnung von Innenminister Herbert Reul (CDU) vor, die nach dpa-Informationen diese Woche vom Kabinett abgesegnet worden ist.

Konkret geht es um junge Menschen, die zum Beispiel Anschläge planen - und daher vorübergehend in Gewahrsam genommen werden müssen. Jüngst hatte es einen solchen Fall bei einem 15-Jährigen aus Wuppertal gegeben, der während der Trauerfeier für die Opfer des Terroranschlags von Solingen von der Polizei für einige Tage festgesetzt worden war.

In solchen Fällen dürfen Kinder oder Jugendliche ausnahmsweise in Polizeizellen gesteckt werden - statt zum Beispiel in eine Einrichtung des Jugendamts. Da es aus Sicht des Innenministeriums immer häufiger zu solch drastischen Maßnahmen kommt, passt man die Gewahrsamsvollzugsverordnung an.

Altersgerechte Ausstattung von Polizeizellen

Altersgerechte Ausstattung von Polizeizellen

Im Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es unter anderem: Kinder und Jugendliche sollten auch bei einem Aufenthalt von wenigen Stunden neben einer Matratze auch Tisch und Stuhl in der Zelle haben.

Zweitens müsse die Polizei die Erziehungsberechtigten sowie das Jugendamt unverzüglich unterrichten. „Drittens muss die Polizei in Abstimmung mit den zu unterrichtenden Personen bzw. Stellen unverzüglich die für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen geeigneten Maßnahmen treffen.“

Die Verordnung muss noch im Ministerialblatt veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft tritt.

Die neuen Vorgaben sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche in Polizeizellen altersgerecht und menschenwürdig behandelt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Bedingungen für junge Menschen in Gewahrsam.

Udo Müller

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